Amnesty empfiehlt die Bestellung der Leitung durch ein Gremium außerhalb des Ministeriums. Auch die Auswahl der Mitglieder des vorgesehenen „unabhängigen“ Beirats müsse „tatsächlich“ unabhängig erfolgen – das aktuell zehn der 15 vorgesehenen Beiratsmitglieder durch die Ministerien vorgeschlagen werden sieht Amnesty kritisch.
Reformbedarf bei der Staatsanwaltschaft
Betont wird in der Stellungnahme auch die Rolle der Staatsanwaltschaft als Leiterin der strafrechtlichen Ermittlungen, die bisher nicht im Fokus der politischen Verhandlungen war. „Staatswält*innen arbeiten mit Polizist*innen eng zusammen und sind überwiegend von deren Ermittlungsergebnissen abhängig. Es besteht daher die Gefahr des Anscheins von Befangenheit, wenn sie plötzlich gegen diese ermitteln müssen“, erklärt Exenberger das Problem. Daher empfiehlt Amnesty International eine Konzentration der staatsanwaltlichen Zuständigkeiten – damit sei auch eine Spezialisierung der Staatsanwält*innen sowie der Aufbau von spezifischem Know-how besser möglich. Eine Möglichkeit wäre, die entsprechende Zuständigkeit an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu übertragen oder die Konzentration der Zuständigkeit auf vier Standorte, jeweils bei den Staatsanwaltschaften am Sitz der Oberstaatsanwaltschaften.
Ausbildung der Ermittler*innen und Staatsanwält*innen
Essenziell sind in diesem Zusammenhang auch die umfassende Ausbildung und regelmäßigen Schulungen nicht nur für Ermittler*innen, sondern auch für Staatsanwält*innen Dabei verweist Amnesty auf die dringend notwendige Beachtung des so genannten Istanbul Protokolls, wonach Ermittler*innen und Staatsanwält*innen fachlich qualifiziert sein und über regelmäßige Schulungen, angemessene Ressourcen, Unabhängigkeit und Schutz verfügen müssen.