Der Anfang Juli von Österreich nach Syrien abgeschobene Mann ist verschwunden. Nun hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen Österreich offiziell dazu aufgefordert, Ermittlungen zum Verbleib des Mannes einzuleiten. „Dass mittlerweile die UN Österreich an menschenrechtliche Verpflichtungen erinnern muss, ist ein Armutszeugnis“, sagt die für Asyl und Migration zuständige Advocacy und Research Officer und Juristin von Amnesty International Österreich, Aimée Stuflesser.
Österreich hat ganz offenkundig gegen das völkerrechtlich verankerte Non-Refoulement-Prinzip verstoßen. Dieses verbietet die Abschiebung in Länder, in denen Folter, Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Syrien ist gekennzeichnet von systematischer Gewalt und damit kein sicheres Herkunftsland.