"Die ungarischen Behörden müssen sicherstellen, dass Asylsuchende Zugang zum ungarischen Territorium haben und dass ihre Anträge in der Sache selbst geprüft und nicht aufgrund der Durchreise durch ein sogenanntes 'sicheres Drittland' abgelehnt werden,“ sagt Dávid Vig weiter.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Inhaftierung von Asylbewerber*innen in der Transitzone durch Ungarn rechtswidrig ist. Nach EU-Recht sind die Staaten verpflichtet, Asylsuchenden Zugang zum Hoheitsgebiet zu gewähren. Etwa 300 in den Transitzonen inhaftierte Menschen, darunter Familien mit kleinen Kindern,wurden am 21. Mai in offene und halboffene Einrichtungen verlegt.