Illegale Push-Backs an der österreichischen Grenze zu Slowenien sind systematisch, entschied der österreichische Verwaltungsgerichtshof am 8. Juni. Damit bestätigte er ein Urteil, gegen das die Landespolizeidirektion Steiermark Berufung eingelegt hatte.
Unter dem Deckmantel des Grenzschutzes sind Pushbacks zu einem systematischen Bestandteil der EU-Asylpolitik geworden. Österreich spielt dabei eine besonders unrühmliche Rolle. Eine neue Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt das Ausmaß der Verstöße Österreichs gegen das internationale Asylrecht.
Im Juli 2021 entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass die Zurückweisung des marokkanischen Asylwerbers Ayoub N. an der slowenischen Grenze rechtswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass Sicherheitsorgane ganz bewusst das Asylansuchen von Ayoub N. ignoriert und ihn durch die Aufforderung, sich im Zuge der Durchsuchung vollständig zu entkleiden, in seinem Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art. 8 EMRK verletzt hatten. Darüber hinaus führte das Gericht auch aus, dass Pushbacks an der slowenischen Grenze „teilweise methodisch Anwendung“ finden.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine dagegen eingebrachte Revision der Landespolizeidirektion Steiermark zurückgewiesen und die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark bestätigt. Damit steht fest: illegale Pushbacks an der slowenischen Grenze haben System.