Entscheidungsträger*innen sind besonders gefordert, Menschenrechte in den Mittelpunkt von Anti-Terror-Maßnahmen zu stellen.
Unsere Forderungen an Entscheidungsträger*innen:
1. Übernehmt Verantwortung!
Der erste Schritt sollte sein, sorgfältig zu untersuchen, warum die bereits existierenden Maßnahmen nicht wirksam genutzt worden sind, um Terror zu verhindern. Neue Maßnahmen dürfen nicht von möglichen Behördenversagen ablenken.
2. Wählt geeignete Mittel!
Wenn neue Maßnahmen eingeführt werden, müssen diese auch nachweislich wirksam sein. Ein Staat muss also auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen zeigen, dass eine Maßnahme geeignet ist, um Terror zu bekämpfen. Vor allem dürfen keine Maßnahmen getroffen werden, die Ausgrenzung und Hass noch verstärken.
3. Geht mit Augenmaß vor!
Neue Maßnahmen dürfen niemals leichtfertig Menschenrechte einschränken oder Menschen diskriminieren. Sie müssen stets verhältnismäßig, das heißt vor allem zielgerichtet und notwendig sein, um uns alle vor Terror zu schützen. Der Terror einzelner darf nicht zur unnötigen Beschränkung unser aller Menschenrechte führen!