Klimakrise bedroht das Recht auf Leben
Zwar befand der Menschenrechtsausschuss jetzt, dass Ioane Teitiotas Abschiebung rechtens war, da sein Leben in Kiribati nicht unmittelbar bedroht sei. Trotzdem erkannte er an, dass der Klimawandel das Recht auf Leben ernsthaft bedroht und Entscheidungsträger*innen dies bei der Prüfung von Asylanträgen berücksichtigen müssen.
Das Urteil hat Signalwirkung und könnte in der Zukunft den Weg für weitere Ansprüche von Menschen ebnen, wenn „die Auswirkungen des Klimawandels die Rechte von Personen in den Aufnahmestaaten verletzen könnten“.
„Die Botschaft ist klar: Die Pazifischen Inseln müssen nicht erst untergegangen sein, bevor die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens greifen“, sagte Kate Schuetze.
Alle Staaten haben die menschenrechtliche Verpflichtung, die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen der Klimakrise zu schützen. Zu diesen Auswirkungen gehören auch Vertreibungen. Daher ist es dringend erforderlich, den Temperaturanstieg so gering wie möglich zu halten. 1,5°C dürfen nicht überschritten werden.
Das Urteil kannst du hier nachlesen (auf Englisch).