Harsche Strafen
Das „Anti-Homosexualität-Gesetz 2023“ sieht für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen eine bis zu lebenslange Haftstrafe vor. Bereits der „Versuch“ homosexueller Handlungen kann mit zehn Jahren Haft bestraft werden. Künftig kann bei „schwerer Homosexualität“ sogar die Todesstrafe verhängt werden. Auch die „Bewerbung“ von Homosexualität soll unter Strafe gestellt werden, was Homofeindlichkeit Vorschub leistet.
Außerdem werden damit die Vereinigungs- und die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt, da Personen oder Gruppen, die sich für homosexuelle Personen einsetzen, mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden können. Das Gesetz kriminalisiert die Unterstützung von LGBTIQ+ Aktivitäten, sei es in Form von Sachleistungen oder finanziellen Mitteln. Es zielt offensichtlich auf Einzelpersonen, Medien und Organisationen ab, die sich für LGBTIQ+ Rechte einsetzen.
Am 21. März 2023 verabschiedete das Parlament den Gesetzentwurf nahezu einstimmig – 387 der 389 teilnehmenden Abgeordneten stimmten dafür. Doch am 21. April 2023 weigerte sich der ugandische Präsident Yoweri Museveni zunächst, das „Anti-Homosexualität-Gesetz 2023“ zu unterzeichnen. Er äußerte Bedenken, das Gesetz könnte rechtlich angreifbar sein und gab die erste Version zur Überarbeitung an das Parlament zurück. Am 2. Mai stimmten 341 Abgeordnete für den geänderten Gesetzentwurf und schickten ihn erneut an Präsident Museveni, der ihn am 29. Mai unterzeichnete.
Internationale Gemeinschaft muss Druck ausüben
„Amnesty International hat wiederholt die Abschaffung dieses ungeheuerlichen Gesetzes gefordert,“ sagt Flavia Mwangovya und sagt weiter: „Während das Inkrafttreten des Gesetzes noch aussteht, fordert Amnesty International die internationale Gemeinschaft auf, Druck auf die ugandische Regierung auszuüben, damit diese die Rechte von LGBTIQ+ in Uganda angemessen schützt. Wir sind mit der ugandischen LGBTI-Community und allen Ugander*innen solidarisch, die von dieser hasserfüllten Gesetzgebung betroffen sind.“