Sicherheitskräfte der syrischen Regierung übernehmen das Gefangenenlager al-Hol, das zuvor jahrelang von der kurdisch geführten SDF-Miliz bewacht worden war (21.1.26) © Rami Alsayed/NurPhoto via Getty Images
Sicherheitskräfte der syrischen Regierung übernehmen das Gefangenenlager al-Hol, das zuvor jahrelang von der kurdisch geführten SDF-Miliz bewacht worden war (21.1.26) © Rami Alsayed/NurPhoto via Getty Images
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Syrien: Menschenrechte statt Gewalt müssen endlich gelten!

22. Jänner 2026

In Syrien liefern sich Regierungstruppen schwere Kämpfe mit den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF). Amnesty International mahnt zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung von Beweisen für begangene Gräueltaten müssen bei allen weiteren Schritten oberste Priorität haben.

Im Nordosten Syriens sind derzeit zwei Entwicklungen besonders besorgniserregend: Einerseits kommt es zu wiederholten Kämpfen zwischen den syrischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF), dem militärischen Flügel der kurdisch geführten Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES).  

Andererseits haben die syrischen Behörden über einige Hafteinrichtungen und Lager im Nordosten des Landes die Kontrolle übernommen. Inhaftiert sind dort unter anderem vermeintliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS). 

Die syrischen Behörden und die AANES müssen dringend Beweise für die vom IS begangenen völkerrechtlichen Verbrechen sichern, einschließlich Informationen über Orte von Gräueltaten und Massengräbern sowie dokumentarische Beweise in den Haftanstalten. Diese Beweise sind unerlässlich, um das Schicksal und den Verbleib der Syrer*innen zu klären, die dem Veschwindenlassen durch den IS zum Opfer gefallen sind, und die Verantwortlichen für Völkerrechtsverbrechen, einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. 

Die wiederholten Kämpfe in Syrien haben verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Amnesty International fordert erneut alle an den jüngsten Kämpfen beteiligten Konfliktparteien auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachzukommen und sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung nicht den Preis für einen weiteren politischen Zusammenbruch in Syrien zahlt.

Kristine Beckerle, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International

Es braucht faire Gerichtsverfahren 

"Die syrischen Behörden müssen in Abstimmung mit der AANES ein menschenrechtskonformes Prüfverfahren in den von ihnen kontrollierten Haftanstalten und Lagern durchführen", sagt Kristine Beckerle, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International. 

Sie sollten diejenigen identifizieren, die wegen Verbrechen nach dem Völkerrecht oder schwerer Verbrechen nach innerstaatlichem Recht strafrechtlich verfolgt werden sollten, diejenigen, die gegebenenfalls zurückgeführt und in ihren Herkunftsländern strafrechtlich verfolgt werden sollten, und diejenigen, die freigelassen werden sollten. Die Verfahren innerhalb Syriens müssen den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe durchgeführt werden. 

Brüchiger Frieden und erneute gewalt - eine chronologie

  • Nach dem Sturz der ehemaligen Regierung unter Bashar al-Assad im Dezember 2024 kontrollierten die SDF weiterhin große Teile des Nordostens Syriens.
  • Im Dezember 2025 und Jänner 2026 kam es in Aleppo zu Kampfhandlungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den SDF, bei denen mindestens 20 Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
  • Mitte Jänner 2026 erließ Präsident Ahmed al-Sharaa den Erlass Nr. 13 über die Rechte der Kurden in Syrien und kündigte am 18. Jänner 2026 eine Vereinbarung mit dem SDF-Befehlshaber Mazloum Abdi an, die sich auf zivile Regierungsführung, Grenzübergänge, Sicherheitsintegration und die staatliche Kontrolle von Gefangenenlagern, in denen mutmaßliche IS-Mitglieder festgehalten werden, bezieht. 
  • Die Vereinbarung scheiterte jedoch am 19. Jänner  2026 und die bewaffneten Auseinandersetzungen brachen erneut aus. Berichten zufolge wurden zivile Objekte, darunter auch Infrastruktur, beschädigt beziehungsweise komplett zerstört. Nach Angaben der UN wurden rund 11.000 Menschen aufgrund der Kämpfe oder aus Angst vor einer weiteren Eskalation nach Qamischli im Gouvernement al-Hassake vertrieben.
  • Am 20. Jänner 2026 wurde ein viertägiges Waffenstillstandsabkommen verkündet, obwohl es weiterhin Berichte über Kämpfe gab.
  • Am 20. Jänner 2026 übernahmen die syrischen Behörden die Kontrolle über einige der Haftanstalten, in denen Menschen wegen ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zum IS festgehalten werden, sowie über das Lager al-Hol. Die AANES kontrolliert jedoch weiterhin andere Lager und Hafteinrichtungen in Nordostsyrien.