Im Dezember 2021 hatte der Londoner High Court grünes Licht für eine Auslieferung von Julian Assange in die USA gegeben, woraufhin dessen Rechtsbeistände angekündigt hatten, Rechtsmittel einzulegen. Nun lehnte der Oberste Gerichtshof diese Rechtsmittel ab.
Julia Hall, stellvertretende Direktorin für Recherchen zu europäischen Staaten bei Amnesty International, kommentiert den Entscheid wie folgt: „Die heutige Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Julian Assange und für die Gerechtigkeit. Der Oberste Gerichtshof hat die Gelegenheit verpasst, zu klären, ob Großbritannien die äußert fragwürdigen diplomatischen Zusicherungen, dass Julian Assange keine Folter drohe, akzeptiert oder nicht. Solche Zusicherungen sind von Natur aus unzuverlässig und bergen die Gefahr, dass die Betroffenen nach einer Auslieferung oder Überstellung schwer misshandelt werden.“
Gefährlicher Präzedenzfall für Verfolgung von Medienschaffenden wegen Spionage
„Verlängerte Einzelhaft ist für viele Menschen in US-Hochsicherheitsgefängnissen dramatische Lebensrealität. Nach dem Völkerrecht kommt sie Folter oder anderer Misshandlung gleich. Das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen ist jedoch absolut, und leere Versprechungen einer fairen Behandlung, wie sie die USA im Fall Julian Assange gemacht haben, drohen dieses internationale Verbot zu untergraben,“ sagt Julia Hall, und sagt weiter: