Im April 2021 verurteilte der SCC den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, Abdulrahman al-Sadhan, zu 20 Jahren Haft und einem anschließenden 20-jährigen Reiseverbot, weil er sich auf Twitter satirisch über die Regierungspolitik geäußert hatte. Die Anklage stützte sich auf vage Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung, von denen einige die Ausübung des Rechts auf friedliche Meinungsäußerung kriminalisieren.
Ein weiteres Beispiel für das Vorgehen des SCC ist der Fall der Menschenrechtsaktivistin Israa al-Ghomgham, die im Februar 2021 zu acht Jahren Haft und einem achtjährigen Reiseverbot verurteilt wurde, weil sie sich friedlich engagiert und an Protesten gegen die Regierung teilgenommen hatte.
Mohammad al-Rabiah, der im Mai 2018 festgenommen worden war, weil er eine Kampagne für das Recht von Frauen, in Saudi-Arabien Auto zu fahren, unterstützt hatte, wurde im April 2021 vom SCC zu sechs Jahren Haft und einem sechsjährigen Reiseverbot verurteilt. Die Anklage gegen ihn lautete unter anderem: "Versuch, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stören und die nationale Einheit zu schwächen" und "Verfassen und Veröffentlichen eines Buches mit verdächtigen Ansichten".
Selbst Menschenrechtsverteidiger*innen, die aus der Haft entlassen worden waren, sehen sich weiterhin gerichtlich angeordneten Reise- und Medienverboten ausgesetzt. Die Menschenrechtlerinnen Loujain al-Hathloul, Nassima al-Sada und Samar Badawi kamen 2021 endlich frei, doch nicht ohne Auflagen. So erhielten sie ein fünfjähriges Reiseverbot und müssen ständig mit der erneuten Festnahme rechnen, da ihre Bewährungsstrafen nicht aufgehoben wurden.