Was bedeutet das Gesetz für die Informationsfreiheit und Transparenz in Österreich?
Das Informationsfreiheitsgesetz soll sicherstellen, dass Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Informationen im öffentlichen Interesse für alle Menschen in Österreich zugänglich machen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist das dringend notwendig: Alle Menschen haben das Recht, Informationen zu suchen und zu erhalten, um sich über Vorgänge von Behörden und Staat zu informieren und um sich eine Meinung bilden zu können.
Amnesty fordert mehr Transparenz auf allen Ebenen
Nach dem vorgeschlagenen Gesetz werden die Behörden verpflichtet sein, Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Jedoch sind Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sowie Landtage von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Informationsfreiheit bedeutet jedoch nicht nur, dass öffentliche Stellen Informationsanfragen bearbeiten, sondern auch Dokumente von erheblichem öffentlichem Interesse in großem Umfang veröffentlichen und verbreiten sollen. Das empfiehlt auch der UN-Menschenrechtsausschuss. Wenn Menschen von Studien, Umfragen oder anderen Dokumenten, an denen die Behörden arbeiten, nichts wissen, können sie darüber auch keine Nachfragen stellen.
Darüber hinaus sieht der neue Entwurf in Ausnahmefällen vor, dass die Beantwortungsfrist der jeweiligen Stellen von vier auf acht Wochen verlängert werden kann. Das widerspricht jedenfalls internationalen Standards, welche vorsehen, dass der Zugang zu Information so kurzfristig wie möglich gegeben sein soll. Als international gute Praxis wird eine Frist von 20 Arbeitstagen oder weniger angesehen. Auch sollte es die Möglichkeit einer verkürzten Frist geben, wenn es ein Eilbedürfnis für die Offenlegung gibt, zum Beispiel weil diese zum Schutz des Lebens oder der Freiheit einer Person notwendig ist.