Ein Zusammenschluss aus Organisationen, die sich für die Rechte von Arbeitsmigrant*innen in Katar einsetzen, haben sich seit der Festnahme von Malcolm Bidali bei verschiedenen Behördenstellen nach ihm erkundigt. Bei den Organisationen handelt es sich um Migrant-Rights.org, FairSquare, Amnesty International, Human Rights Watch und Business & Human Rights Resource Centre.
Am 11. Mai wandten sie sich in einem gemeinsam unterzeichneten Brief an die katarischen Behörden, in dem sie die unverzügliche Untersuchung des Verschwindenlassens von Malcolm Bidali fordern. Am 12. Mai bestätigte die katarische Regierung, dass der Arbeitsrechtler inhaftiert worden sei und ihm die mutmaßliche Verletzung katarischer Sicherheitsgesetze und -bestimmungen vorgeworfen werde. Seinen Aufenthaltsort gaben die Behörden jedoch nicht bekannt.
Die Organisationen gaben folgende Stellungnahme ab:
Seit seiner Ankunft in Katar vor drei Jahren setzt sich Malcolm Bidali an vorderster Front für eine Reform des Arbeitsrechts ein. Unter anderem schreibt er über seine Erfahrungen als Arbeitsmigrant in Katar. Seit mehr als einer Woche fehlt von ihm jede Spur und wir sind außerordentlich besorgt um sein Wohlergehen. Wir befürchten, dass er möglicherweise nur deshalb festgehalten wird, um ihn für seine rechtmäßige Menschenrechtsarbeit zu bestrafen.
Trotz wiederholter Appelle an die katarischen Behörden haben wir nach wie vor keinerlei Informationen über den Aufenthaltsort von Malcolm Bidali und die genauen Gründe für seine Inhaftierung. Wir bitten die Behörden dringend, seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben und dafür zu sorgen, dass er weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird. Darüber hinaus muss öffentlich gemacht werden, welche international anerkannte Straftat ihm vorgeworfen wird, und sichergestellt werden, dass sein Recht auf ein faires Verfahren in jeder Hinsicht geachtet wird – hierzu zählt auch sein Recht auf einen Rechtsbeistand. Sollte Malcolm Bidali nur deshalb festgehalten werden, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat, so muss er umgehend und bedingungslos freigelassen werden.