In einer neuen, umfassenden Analyse legt Amnesty International ihre Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Abkommens zwischen Italien und Albanien auf die Menschenrechte dar.
Da Hunderte von Seemeilen zwischen dem zentralen Mittelmeer, wo es die meisten Überfahrten und Schiffbrüche gibt, und Albanien liegen, verstößt das Abkommen eindeutig gegen die Verpflichtung Italiens, auf See gerettete Menschen so schnell wie möglich nach ihrer Rettung an Land zu bringen. Es würde auch das transnationale Such- und Rettungssystem schwächen, was die Sicherheit von Menschen, die auf See gerettet werden müssen, gefährden könnte.
Das geplante Konzept sieht vor, dass Italien die Zuständigkeit für die Zentren in Albanien behält, im Gegensatz zu den Externalisierungsversuchen anderer europäischer Länder, wie z. B. dem Gesetzentwurf zwischen Großbritannien und Ruanda. Die Anwendung der italienischen Gerichtsbarkeit scheint zwar den Zugang zu Verfahrensgarantien und Asylrechten im Einklang mit italienischem und EU-Recht zu versprechen, in Wirklichkeit könnte der Zugang zu diesen Garantien jedoch stark behindert werden.
Automatische Inhaftierungen sind Willkür
Alle Personen, die in die Zentren in Albanien gebracht werden, einschließlich der Asylsuchenden, würden automatisch inhaftiert. Die automatische Inhaftierung ist von Natur aus willkürlich und daher rechtswidrig. In Verbindung mit den jüngsten Änderungen des italienischen Rechts könnte das Abkommen dazu führen, dass Menschen mehr als 18 Monate lang ununterbrochen inhaftiert werden. Darüber hinaus wäre der Zugang zu Rechtshilfe und Rechtsbeistand, um von Albanien aus in Italien die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung einer Person anzufechten, unweigerlich sehr schwierig, was das Risiko einer langen willkürlichen Inhaftierung noch erhöht.
Das Abkommen birgt auch die Gefahr, dass das System zur Identifizierung und zum Schutz von Kindern, Schwangeren, Überlebenden von Menschenhandel und Folter und anderen Personengruppen, die besonderer Betreuung bedürfen, untergraben wird. Aus dem Abkommen geht nicht hervor, wie die Gefährdungslage einer Person beurteilt werden soll und wie Minderjährige und andere gefährdete Gruppen, die nicht inhaftiert werden können, geschützt werden sollen.
"Kinder, Schwangere und Überlebende von Menschenhandel und Folter müssen lange und unnötige Transfers auf dem Seeweg auf sich nehmen, und aufgrund von Mängeln in den Screening-Verfahren sind sie möglicherweise weiteren Gefahren ausgesetzt. Menschen, die in Albanien von Bord gehen, werden willkürlich inhaftiert und stehen außerdem vor großen Herausforderungen beim Zugang zu Asyl und wirksamen Rechtsmitteln bei Menschenrechtsverletzungen", sagt Matteo de Bellis und sagt weiter: