„Der Einsatz von Streubomben ist nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen verboten. Ihr Einsatz bei Angriffen auf zivile Gebiete ist besonders gefährlich und wird nur zu weiteren Toten und Verletzten führen“, sagt Denis Krivosheev, amtierender Leiter für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International.
Am Wochenende wurde von den De-facto-Behörden der Region Filmmaterial veröffentlicht, das den Einsatz von Streumunition in der Stadt Stepanakert, der Hauptstadt Berg-Karabachs, zeigt. Sie berichteten auch über eine nicht identifizierte Anzahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung nach weiterem Beschuss in Stepanakert und der Stadt Schuschi.
Expert*innen des Krisenreaktionsteams von Amnesty International konnten den Standort des Filmmaterials bis zu den Wohngebieten von Stepanakert zurückverfolgen und identifizierten israelische Streumunition des Typs M095 DPICM, die vermutlich von aserbaidschanischen Streitkräften abgefeuert wurde.