Die Vergeltungsaktionen begannen nach einem Treffen mit Diplomat*innen im Büro der EIPR am 3. November. Teilgenommen hatten Botschafter*innen aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Spanien, den Niederlanden und der Schweiz sowie diplomatische Geschäftsträger*innen aus Kanada, Norwegen und Schweden, der stellvertretende Botschafter Großbritanniens und Delegierte der Europäischen Kommission in Kairo.
Konstruierte Anklagen
Am Abend des 19. November nahmen Sicherheitskräfte in Zivilkleidung Gasser Abdel-Razek in seiner Wohnung in Maadi, einem Vorort von Kairo, fest. Er wurde um 1:30 Uhr morgens der Obersten Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt und zu konstruierten terrorismusbezogenen Vorwürfen befragt. Daraufhin wurden 15 Tage Untersuchungshaft angeordnet.
Ebenfalls am 19. November verhängte die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage ähnlicher Vorwürfe 15 Tage Untersuchungshaft gegen Karim Ennarah, den Leiter der Abteilung für Strafrecht bei der EIPR. Er war tags zuvor in einem Badeort in Dahab im Süden der Sinai-Halbinsel festgenommen worden, wo er gerade Urlaub machte. Man brachte ihn zunächst an einen unbekannten Ort, wo er 24 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde, bevor man ihn der SSSP vorführte. Die Staatsanwaltschaft stellte ihm Fragen zu seiner Arbeit über Haftbedingungen und die Anwendung der Todesstrafe in Ägypten.
Als erstes EIPR-Mitglied war der Verwaltungsdirektor Mohamed Basheer am 15. November festgenommen worden. Er wurde etwa zwölf Stunden lang in einer Einrichtung festgehalten, die der Kontrolle des Geheimdienstes untersteht. Dort wurde er gezwungen, eine Augenbinde zu tragen, während er zu dem Besuch der Diplomat*innen und anderen Arbeitsbereichen der EIPR befragt wurde. Dann wurde er der SSSP vorgeführt, die Untersuchungshaft anordnete.
Alle drei Männer wurden in das Verfahren 855/2020 aufgenommen, in dem bereits gegen zahlreiche weitere Menschenrechtsverteidiger*innen ermittelt wird, von denen viele seit über einem Jahr ohne Gerichtsverfahren inhaftiert sind. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Untersuchungshaft für Gasser Abdel-Razek und Karim Ennarah beruht auf den Vorwürfen des „Beitritts zu einer terroristischen Gruppe“, der „Verbreitung falscher Nachrichten“ und des „Missbrauchs der Sozialen Medien“. Mohamed Basheer wurde zusätzlich noch zu dem Vorwurf befragt, „die Straftat der Finanzierung des Terrorismus begangen“ zu haben.
Anhaltende Schikane
Die Repressalien gegen die EIPR reihen sich in eine harte staatliche Linie gegen NGOs ein, die seit 2011 verfolgt wird. Damals wurden Bürogebäude durchsucht und Angestellte von fünf internationalen Organisationen strafrechtlich verfolgt. Bekannt ist der Fall als Verfahren 173, oder auch der ägyptische „Auslandsfinanzierungsfall“. Im Jahr 2013 wurden 43 ausländische und ägyptische NGO-Mitarbeiter*innen für schuldig befunden, rechtswidrig operiert und unberechtigt Mittel aus dem Ausland empfangen zu haben. Obwohl in einem Neuverfahren die Angeklagten freigesprochen wurden, laufen gegen örtliche zivilgesellschaftliche Organisationen nach wie vor strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
„Die internationale Gemeinschaft wird hier auf die Probe gestellt“, sagt Philip Luther: „Sie muss unbedingt abgestimmte und öffentliche Maßnahmen ergreifen, um die ägyptischen Behörden unmissverständlich aufzufordern, diese Repressalien zu beenden und alle Inhaftierten freizulassen. Wenn die internationale Gemeinschaft nicht aktiv wird, wird das Überleben aller ägyptischen Menschenrechtsorganisationen aufs Spiel gesetzt.“
Fordere mit uns die Freilassung der willkürlich inhaftierten Mitarbeiter!
Wir fordern, dass die drei willkürlich inhaftierten Mitarbeiter umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
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