„Die Unternehmen hatten reichlich Zeit und Zugang zu vielen zuverlässigen Informationen, um ihre Entscheidungen zur Belieferung der Koalition vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse im Jemen neu zu bewerten. Sich hinter fehlerhaften Regierungsentscheidungen zu verstecken, funktioniert nicht – jetzt könnten sie vor einem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden“ sagt Patrick Wilcken.
Mutmaßliche Beteiligung von europäischen Regierungen und Unternehmen an Verbrechen nach dem Völkerrecht
Das ECCHR und seine Partner (Mwatana for Human Rights, Amnesty International, Campaign Against Arms Trade – CAAT, Centre Delàs und Rete Disarmo) fordern die Anklagebehörde des IStGH auf, die Verantwortung hochrangiger Führungskräfte in den Unternehmen und der für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden hinsichtlich einer möglichen Beteiligung an diesen mutmaßlichen Verbrechen nach dem Völkerrecht zu untersuchen.
Das Dokument des ECCHR nennt vor allem Unternehmen aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien, die den größten europäischen Anteil an den Rüstungsexporten an die Koalition haben. Das Dokument liefert sachliche Informationen zu 28 Luftangriffen – auf Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser, ein Museum und Weltkulturerbestätten –, die nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Kriegsverbrechen darstellen könnten.
Der IStGH kann seine strafrechtliche Zuständigkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die in einem Gebiet begangen werden, das der Gerichtsbarkeit eines Vertragsstaats unterliegt (alle EU-Staaten sind Vertragsparteien des Römischen Statuts), oder für dessen Staatsangehörige ausüben, wo immer Verbrechen begangen werden.