„Ziel muss außerdem sein, das Vertrauen in die universelle Anwendung des Völkerrechts zu stärken und den Weg für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Opfer zu ebnen,“ sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.
Amnesty International hat nicht festgestellt, dass die Situation in Gaza einem Völkermord gleichkommt. Es gibt jedoch alarmierende Warnzeichen angesichts des erschreckenden Ausmaßes von Tod und Zerstörung mit mehr als 23.000 getöteten Palästinenser*innen in etwas mehr als drei Monaten und weiteren 10.000, die unter den Trümmern vermisst werden und vermutlich tot sind. Hinzu kommt eine Verschärfung der entmenschlichenden und rassistischen Rhetorik gegen Palästinenser*innen durch bestimmte israelische Regierungs- und Militärvertreter*innen.
Zusammen mit der völkerrechtlich illegalen Belagerung des Gazastreifens durch Israel, die den Zugang der Zivilbevölkerung zu Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Treibstoff abschneidet oder stark einschränkt, führt dies zu unvorstellbarem Leid und gefährdet das Überleben der Menschen im Gazastreifen.
Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Völkermord zu verhindern, und zwar nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 und, wie der IGH bereits festgestellt hat, nach dem Völkergewohnheitsrecht. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Prävention für alle Staaten bindend ist, auch für Staaten, die nicht Vertragsparteien der Konvention sind. Am 16. November 2023 warnte eine Gruppe von Uno-Expert*innen vor einem „sich anbahnenden Völkermord“ in den besetzten palästinensischen Gebieten und insbesondere im Gazastreifen.