"Die Verzögerung bei der Umsetzung ist jedoch ein Rückschlag. Sie lässt zu, dass die Behörden die Rechte und Freiheiten der Menschen in Polen und Ungarn weiterhin aushöhlen können. Dies könnte zu weiteren und irreparablen Schäden für die Rechte der Menschen in Polen und Ungarn und für die Integrität der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU führen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, finanziellen und politischen Werkzeuge einsetzen, so auch Artikel 7 des EU-Vertrags, um die Menschenrechte zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.“