© Soul Tsalik Bacher/Mesarvot
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Urgent Action

Inhaftiert für seine Weigerung, Israels Genozid zu unterstützen

Gute Nachrichten

Yuval Peleg wurde am 6. Jänner 2026 aus dem Gefängnis entlassen!

Vielen Dank allen, die sich für Yuvals Freiheit eingesetzt haben!

Yuval Peleg ist erst 18 Jahre alt und muss trotzdem schon für seine Überzeugung im Gefängnis sitzen. Er wollte Israels Genozid an den Palästinenser*innen in Gaza nicht unterstützen und hat deshalb in einem mutigen Schritt den Militärdienst verweigert. Darum befindet er sich seit August 2025 in Haft. Aus Gewissensgründen Wehrdienst zu verweigern ist ein geschütztes Recht. Yuval muss sofort freigelassen werden!

Am 21. Juli 2025 verweigerte Yuval im Rekrutierungszentrum den Wehrdienst und sagte: „Heute werde ich mich weigern, mich bei der IDF zu melden, weil die IDF in Gaza Völkermord begeht und ich mich diesen schrecklichen Verbrechen widersetzen muss. (…) Wenn wir einmal allen Nationalismus und all die Sippenmentalität beiseitelegen, gibt es keine Möglichkeit, das Geschehene zu entschuldigen. Wenn die Menschen hungernde Kinder und bombardierte Krankenhäuser und so viele andere schreckliche Gräueltaten sehen, gibt es keine Entschuldigung dafür, und ich hoffe nur, dass sie das erkennen.“   

Daraufhin wurde er am 10. August das erste Mal inhaftiert. Er hat bereits zwei Haftstrafen von insgesamt 51 Tagen abgesessen, nun befindet er sich zum dritten Mal im Gefängnis. Die Gefahr, dass er nach seiner voraussichtlichen Freilassung am 27. Oktober erneut verurteilt und inhaftiert wird, ist sehr groß.

Ähnliches geschieht mit weiteren israelischen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen. Der 19-jährige Itamar Greenberg verbrachte zum Beispiel wegen seiner Weigerung, sich zur Armee zu melden, insgesamt 240 Tage im Gefängnis. Mehr als 100 Israelis haben seit Oktober 2023 den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert.

Das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte – das Recht auf Religions-, Gewissens- und Glaubensfreiheit – geschützt.

Yuval und alle Kriegsverweiger*innen, die aus Gewissensgründen den Militärdienst nicht antreten wollen, müssen sofort und bedingungslos von den israelischen Behörden freigelassen werden.

Die 30-tägige Haftstrafe im Militärgefängnis Neve Tzedek in Zentralisrael ist bereits der dritte Gefängnisaufenthalt von Yuval Peleg. Er war zuvor bereits 21 Tage und anschließend 30 Tage inhaftiert, nachdem er am 21. Juli 2025 im Rekrutierungszentrum in Ramat Gan den Wehrdienst verweigert hatte. Yuval Peleg hatte seine Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen vor seinem Einberufungstermin deutlich gemacht. Das Militär stufte seine Verweigerung jedoch als Ungehorsam ein.

Yuval Peleg schloss sich damit anderen Militärdienstverweigerer*innen wie Itamar Greenberg, Yuval Moav, Oryan Mueller, Ella Greenberg, Yona Roseman, Ayana Gerstman, Tal Mitnick und Sofia Orr an, die seit dem 7. Oktober 2023 ebenfalls wegen Wehrdienstverweigerung ins Gefängnis mussten.

Die Militärdienstverweigerer*innen werden von der Organisation Mesarvot unterstützt, einem wachsenden Netzwerk, das denjenigen zur Seite steht, die sich der Wehrpflicht widersetzen, insbesondere, weil sie nicht mit der israelischen Politik und dem Vorgehen gegen Palästinenser*innen einverstanden sind. Nach Angaben von Mesarvot haben seit Oktober 2023 mehr als 100 Israelis den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert, aber nur 15 haben ihren Fall öffentlich gemacht. Weitere Verweigerer*innen aus Gewissensgründen sind Ben Arad, Iddo Elam, Soul Behar Tsalik und Neta Lannes Arbel. Die meisten Verweigerer*innen aus Gewissensgründen sprechen nicht öffentlich darüber, da sie gesellschaftliche Repressalien und andere mögliche Konsequenzen fürchten.

Yuval Peleg hätte gar nicht erst inhaftiert werden dürfen, und es besteht ein hohes Risiko, dass er nach seiner voraussichtlichen Freilassung am 27. Oktober 2025 erneut inhaftiert wird. Die Sorge, dass er dann möglicherweise erneut festgenommen wird, gründet sich auf ein Muster wiederholter Inhaftierungen von Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen über mehrere, unterschiedlich lange Zeiträume. So verbrachte der 19-jährige Itamar Greenberg wegen seiner Weigerung, sich zur Armee zu melden, insgesamt 240 Tage, verteilt auf mehrere Verurteilungen, im Gefängnis.

Amnesty International betrachtet Yuval Peleg und andere Militärdienstverweigerer*innen als gewaltlose politische Gefangene, die sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Militärdienstverweigerung in Haft befinden.

Militärdienstverweigerung in Israel

Israelische Staatsbürger*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich mit 18 Jahren zum Militär zu melden und 24 bis 32 Monate lang zu dienen. Die meisten Palästinenser*innen mit israelischer Staatsbürgerschaft, die fast 21 % der israelischen Bevölkerung ausmachen, sind jedoch von der Wehrpflicht befreit. Der Gewissensausschuss der israelischen Armee kann zwar eine Befreiung vom Militärdienst beschließen, doch wird diese in der Regel nur denjenigen Verweigerer*innen aus Gewissensgründen gewährt, die den Dienst aus religiösen Gründen verweigern, wie z.B. ultra-orthodoxe Juden und Jüdinnen. Am 25. Juni 2024 entschied der Oberste Gerichtshof Israels jedoch, dass ultraorthodoxe jüdische Seminarist*innen zum Militär eingezogen werden müssen, womit die jahrzehntelange Ausnahme ein Ende fand.

Obwohl das israelische Recht eine Befreiung aus Gründen einer pazifistischen Überzeugung vorsieht, lehnt der Gewissensausschuss der israelischen Armee die Anträge von Pazifist*innen häufig ab. Die Behörden untersagen den Verweigerer*innen immer wieder die Möglichkeit, einen Zivildienst zu leisten. Militärdienstverweigerer*innen können in Israel wiederholt wegen desselben "Vergehens" verurteilt und inhaftiert werden. Im Jahr 2003 erklärte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen, dass diese Praxis die Rechte von Militärdienstverweigerer*innen gemäß den internationalen Menschenrechtsstandards missachtet. Denn sie untersagt eine mehrfache Strafverfolgung für dieselbe Straftat.

1995 erklärte die UN-Menschenrechtskommission in ihrer Resolution 1998/77, dass das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte – das Recht auf Religions-, Gewissens- und Glaubensfreiheit – geschützt ist. In der Resolution, die vom Menschenrechtsrat wiederholt bekräftigt wurde, zuletzt 2019, betonte die Kommission, dass die Staaten „davon absehen müssen, Militärdienstverweigerern aus Gewissensgründen einer Inhaftierung und wiederholten Bestrafung zu unterwerfen“. Sie erinnerte daran, dass „niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden [darf].“

Amnesty International betrachtet jede Person, die aus Gewissensgründen oder aus tiefer Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder jede andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten verweigert, als Militärdienstverweigerer*in aus Gewissensgründen. Dazu kann die Weigerung gehören, an einem Krieg teilzunehmen, weil man mit dessen Zielen oder der Art und Weise, wie er geführt wird, nicht einverstanden ist, selbst wenn man nicht grundsätzlich gegen die Teilnahme an Kriegen ist.

Amnesty International betrachtet Militärdienstverweigerer*innen als gewaltlose politische Gefangene, wenn sie nur deshalb festgehalten oder inhaftiert werden, weil ihnen das Recht verweigert wurde, ihre Wehrdienstverweigerung registrieren zu lassen oder zivilen Ersatzdienst zu leisten. Sie wären auch dann gewaltlose politische Gefangene, wenn sie inhaftiert wären, weil sie die Streitkräfte ohne Genehmigung aus Gewissensgründen verlassen haben, sofern sie angemessene Schritte unternommen haben, um sich von den militärischen Verpflichtungen zu befreien. Amnesty International stützt die Einschätzung, ob es sich bei einer Person um eine*n gewaltlose*n politische*n Gefangene*n handelt, auf die Informationen, die der Organisation über die Umstände vorliegen, die zu deren Inhaftierung geführt haben. Mit der Benennung einer Person als eine*n gewaltlose*n politische*n Gefangene*n bekräftigt Amnesty International, dass diese Person sofort und bedingungslos freigelassen werden muss.