Die 30-tägige Haftstrafe im Militärgefängnis Neve Tzedek in Zentralisrael ist bereits der dritte Gefängnisaufenthalt von Yuval Peleg. Er war zuvor bereits 21 Tage und anschließend 30 Tage inhaftiert, nachdem er am 21. Juli 2025 im Rekrutierungszentrum in Ramat Gan den Wehrdienst verweigert hatte. Yuval Peleg hatte seine Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen vor seinem Einberufungstermin deutlich gemacht. Das Militär stufte seine Verweigerung jedoch als Ungehorsam ein.
Yuval Peleg schloss sich damit anderen Militärdienstverweigerer*innen wie Itamar Greenberg, Yuval Moav, Oryan Mueller, Ella Greenberg, Yona Roseman, Ayana Gerstman, Tal Mitnick und Sofia Orr an, die seit dem 7. Oktober 2023 ebenfalls wegen Wehrdienstverweigerung ins Gefängnis mussten.
Die Militärdienstverweigerer*innen werden von der Organisation Mesarvot unterstützt, einem wachsenden Netzwerk, das denjenigen zur Seite steht, die sich der Wehrpflicht widersetzen, insbesondere, weil sie nicht mit der israelischen Politik und dem Vorgehen gegen Palästinenser*innen einverstanden sind. Nach Angaben von Mesarvot haben seit Oktober 2023 mehr als 100 Israelis den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert, aber nur 15 haben ihren Fall öffentlich gemacht. Weitere Verweigerer*innen aus Gewissensgründen sind Ben Arad, Iddo Elam, Soul Behar Tsalik und Neta Lannes Arbel. Die meisten Verweigerer*innen aus Gewissensgründen sprechen nicht öffentlich darüber, da sie gesellschaftliche Repressalien und andere mögliche Konsequenzen fürchten.
Yuval Peleg hätte gar nicht erst inhaftiert werden dürfen, und es besteht ein hohes Risiko, dass er nach seiner voraussichtlichen Freilassung am 27. Oktober 2025 erneut inhaftiert wird. Die Sorge, dass er dann möglicherweise erneut festgenommen wird, gründet sich auf ein Muster wiederholter Inhaftierungen von Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen über mehrere, unterschiedlich lange Zeiträume. So verbrachte der 19-jährige Itamar Greenberg wegen seiner Weigerung, sich zur Armee zu melden, insgesamt 240 Tage, verteilt auf mehrere Verurteilungen, im Gefängnis.
Amnesty International betrachtet Yuval Peleg und andere Militärdienstverweigerer*innen als gewaltlose politische Gefangene, die sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Militärdienstverweigerung in Haft befinden.
Militärdienstverweigerung in Israel
Israelische Staatsbürger*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich mit 18 Jahren zum Militär zu melden und 24 bis 32 Monate lang zu dienen. Die meisten Palästinenser*innen mit israelischer Staatsbürgerschaft, die fast 21 % der israelischen Bevölkerung ausmachen, sind jedoch von der Wehrpflicht befreit. Der Gewissensausschuss der israelischen Armee kann zwar eine Befreiung vom Militärdienst beschließen, doch wird diese in der Regel nur denjenigen Verweigerer*innen aus Gewissensgründen gewährt, die den Dienst aus religiösen Gründen verweigern, wie z.B. ultra-orthodoxe Juden und Jüdinnen. Am 25. Juni 2024 entschied der Oberste Gerichtshof Israels jedoch, dass ultraorthodoxe jüdische Seminarist*innen zum Militär eingezogen werden müssen, womit die jahrzehntelange Ausnahme ein Ende fand.
Obwohl das israelische Recht eine Befreiung aus Gründen einer pazifistischen Überzeugung vorsieht, lehnt der Gewissensausschuss der israelischen Armee die Anträge von Pazifist*innen häufig ab. Die Behörden untersagen den Verweigerer*innen immer wieder die Möglichkeit, einen Zivildienst zu leisten. Militärdienstverweigerer*innen können in Israel wiederholt wegen desselben "Vergehens" verurteilt und inhaftiert werden. Im Jahr 2003 erklärte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen, dass diese Praxis die Rechte von Militärdienstverweigerer*innen gemäß den internationalen Menschenrechtsstandards missachtet. Denn sie untersagt eine mehrfache Strafverfolgung für dieselbe Straftat.
1995 erklärte die UN-Menschenrechtskommission in ihrer Resolution 1998/77, dass das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte – das Recht auf Religions-, Gewissens- und Glaubensfreiheit – geschützt ist. In der Resolution, die vom Menschenrechtsrat wiederholt bekräftigt wurde, zuletzt 2019, betonte die Kommission, dass die Staaten „davon absehen müssen, Militärdienstverweigerern aus Gewissensgründen einer Inhaftierung und wiederholten Bestrafung zu unterwerfen“. Sie erinnerte daran, dass „niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden [darf].“
Amnesty International betrachtet jede Person, die aus Gewissensgründen oder aus tiefer Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder jede andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten verweigert, als Militärdienstverweigerer*in aus Gewissensgründen. Dazu kann die Weigerung gehören, an einem Krieg teilzunehmen, weil man mit dessen Zielen oder der Art und Weise, wie er geführt wird, nicht einverstanden ist, selbst wenn man nicht grundsätzlich gegen die Teilnahme an Kriegen ist.
Amnesty International betrachtet Militärdienstverweigerer*innen als gewaltlose politische Gefangene, wenn sie nur deshalb festgehalten oder inhaftiert werden, weil ihnen das Recht verweigert wurde, ihre Wehrdienstverweigerung registrieren zu lassen oder zivilen Ersatzdienst zu leisten. Sie wären auch dann gewaltlose politische Gefangene, wenn sie inhaftiert wären, weil sie die Streitkräfte ohne Genehmigung aus Gewissensgründen verlassen haben, sofern sie angemessene Schritte unternommen haben, um sich von den militärischen Verpflichtungen zu befreien. Amnesty International stützt die Einschätzung, ob es sich bei einer Person um eine*n gewaltlose*n politische*n Gefangene*n handelt, auf die Informationen, die der Organisation über die Umstände vorliegen, die zu deren Inhaftierung geführt haben. Mit der Benennung einer Person als eine*n gewaltlose*n politische*n Gefangene*n bekräftigt Amnesty International, dass diese Person sofort und bedingungslos freigelassen werden muss.