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© buero butter/Amnesty International Österreich

Klimakrise © buero butter/Amnesty International Österreich

Die Klimakrise ist eine der grössten menschenrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit.


Millionen von Menschen leiden bereits heute unter ihren katastrophalen Auswirkungen. Dürren in Afrika, Wirbelstürme in Südostasien oder Hitzewellen und Waldbrände in den USA und Europa kosten jährlich Tausenden Menschen das Leben. Besonders betroffen sind dabei vor allem jene Menschen, die ohnehin schon unter Ausgrenzung und/oder Diskriminierung leiden.  

Die Veränderungen des Klimas und seine Effekte wirken sich auf eine Reihe von Menschenrechten aus: unter anderem die Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Ernährung, Wohnen, Wasser und Sanitärversorgung, Gleichheit und Nichtdiskriminierung und auf das Recht auf Selbstbestimmung.

Gleichzeitig sind Menschenrechte ein Schlüssel zur Lösung: Wenn Regierungen und Unternehmen den Schutz dieser Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen würden, könnten ehrgeizigere Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden.

Es ist daher eine menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, geeignete Maßnahmen zur Milderung des Klimawandels zu treffen. Die Lage ist ernst. Aber wir können die Klimakrise meistern, wenn wir gemeinsam Lösungen finden.

Unsere Forderungen an die Staaten und (künftigen) Regierungsverantwortlichen sind

  • Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf maximal 1,5°C
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Null bis spätestens 2050
  • Stopp des Einsatzes fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) so schnell wie möglich.
  • Sicherstellung, dass Klimaschutzmaßnahmen so durchgeführt werden, dass sie die Menschenrechte nicht verletzen und Ungleichheiten verringern anstatt diese zu verstärken.
  • Sicherstellung, dass alle, insbesondere diejenigen, die vom Klimawandel oder dem Übergang zu einer Wirtschaft ohne fossile Brennstoffe betroffen sind, angemessen über das Geschehen informiert sind und an Entscheidungen über ihre Zukunft mitwirken können.
  • Hilfestellung zwischen den Ländern, um die Last des Klimawandels gerecht zu verteilen.

Staatliche Verpflichtungen

Jeder Staat – auch Österreich – ist menschenrechtlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um der Klimakrise zu begegnen. Das bedeutet nicht nur, Emissionen zu reduzieren, Menschen dabei zu helfen, sich an den Klimawandel anzupassen und Rechtsmittel für drohende Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen. Es heißt auch, dass alle geplanten Maßnahmen mit menschenrechtlichen Garantien übereinstimmen müssen. Keinesfalls dürfen Klimaschutzmaßnahmen dazu missbraucht werden, um weitere Einschränkungen der Rechte von Einzelnen der Personengruppen zu rechtfertigen und eine Politik zu fördern, die Menschenrechte verletzt.

Konkrete Beispiele wären etwa, dass der Übergang zu Elektroautos und erneuerbaren Energien nicht auf Kosten von vulnerablen Gruppen wie Kindern oder indigenen Minderheiten passieren. Im Fall von CO2-Steuern müsste die Last primär jene Unternehmen tragen, die mit fossilen Energieträgern arbeiten – und nicht untere Einkommensschichten.

 

Internationale Klimaziele

Schon seit Ende der 1970er Jahre fordern engagierte Menschen & Organisationen immer wieder Maßnahmen ein, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Nachdem die Umsetzung der Emissionsziele des Kyoto-Abkommens von 1997 scheiterte, wurde in den letzten Jahren intensiv an einem neuen, umfassenden Klimaschutzabkommen verhandelt. Auf das Übereinkommen von Paris einigte sich die Staatengemeinschaft im Dezember 2015 :

  • Begrenzung der globalen Erderwärmung auf maximal 2°C gegenüber vorindustriellen Werten, wobei der Anstieg bestmöglich auf 1,5 Grad begrenzt werden soll
  • Senkung der globalen Treibhausgasemissionen auf null
  • Vorlage und Umsetzung sogenannter nationaler Beiträge (Nationally-Determined Contributions, NDCs) zur Emissionsreduktion
  • Auseinandersetzung mit der Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels
  • Unterstützung jener Staaten, die von den Auswirkungen der Klimakrise besonders betroffen sind, ohne maßgeblich an deren Entstehung beigetragen zu haben (Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung)

Mit den EU Klima- und Energiepaketen 2020 und 2030 wollen die 28 EU-Mitgliedsstaaten Treibhausgasemissionen in Europa bis 2030 um 20 Prozent gegenüber 1990 senken. Die Energieziele auf nationaler Ebene werden von den Mitgliedstaaten eigenständig fixiert und auf EU-Ebene abgestimmt.

In Österreich wurde Ende Mai eine Klima- und Energiestrategie (#mission2030) angenommen. Gemeinsam mit den Bundesländern sollen unter anderem zwölf „Leuchtturmprojekte“ in den Bereichen Mobilität, Gebäude und Wärme, Energiewirtschaft, Forschung und Innovation, Bioökonomie und „Green Finance“, sowie Kommunikation und Bildung umgesetzt werden.

 

Status Quo Österreichische Klimapolitik

Österreich hat im Rahmen des EU Klima- und Energiepakets der EU-Kommission einen nationalen Energie- und Klimaplan vorgelegt. Dieser wurde von der EU-Kommission als weitgehend unzureichend kritisiert, weil er zu wenig konkrete Maßnahmen enthalte und die Finanzierung nicht gedeckt sei. Unvollständig sei der österreichische Klimaplan auch in der Frage, wie die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden kann. Hier muss Österreich also jedenfalls noch konkretere Maßnahmen vorlegen - und setzen.

Klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen sind laut einer ersten Schätzung des Umweltbundesamtes in Österreich 2018 zwar das erste Mal seit drei Jahren gesunken – und zwar um 3,8 Prozent gegenüber 2017. Beim Verkehr haben die Emissionen allerdings zugenommen.

Es gibt viele Maßnahmen, die in Frage kämen: Während rund ein Drittel der EU-Mitgliedsländer bereits eine CO2-Steuer eingeführt haben, wurde diese Option in Österreich bisher kaum diskutiert. Nun, im Wahlkampf, wird diese Möglichkeit von einzelnen Parteien durchaus als mögliche Maßnahme genannt. Zum Teil werden darüber hinaus eine ökologische Steuerreform und Ökosteuern gefordert. Daneben sprechen sich einzelne Parteien für eine stärkere Förderung des öffentlichen Verkehrs aus, andere für die Forcierung von Wasserstoff als alternativem KFZ-Antrieb. Außerdem wird von einem in der Verfassung verankerten Staatsziel zum Klimaschutz gesprochen (wobei anzumerken ist, dass es bereits das Staatsziel über umfassenden Umweltschutz gibt).

Gut ist: die Aufmerksamkeit aller wahlwerbenden Parteien liegt auf den Herausforderungen der Klimakrise. Wesentlich ist: den Versprechungen und Plänen müssen – nach der Wahl – auch Taten folgen, die einer menschenrechtlichen Prüfung standhalten.