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© buero butter/Amnesty International Österreich

Frauenrechte © buero butter/Amnesty International Österreich

Die Situation von Frauen und das Bild der Frau in der österreichischen Gesellschaft hat sich in den letzten Monaten verändert und wurde stark von einem zunehmend konservativen Zugang geprägt, der hart erkämpfte Rechte wieder zur Diskussion gestellt hat und gefährdet.

Auf politischer Ebene wird dieses rückwärtsgewandte Gesellschaftsbild auf unterschiedliche Weise spürbar. Eine Reihe von Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen, sind aufgrund von Kürzungen bzw. der vollständigen Streichung der staatlichen Fördergelder mit enormen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Die feministische Zeitschrift an.schläge konnte beispielsweise nur durch die Solidarität vieler engagierter Menschen vor dem Aus bewahrt werden.

Schwangerschaftsabbruch

Dass die gesellschaftliche Position der Frauen härter umkämpft war, zeigte sich auch daran, dass sich mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen zu verschiedenen Themenbereichen engagieren. Die Antwort der politischen Akteur*innen auf diese Formen der Partizipation ist jedoch sehr unterschiedlich. Das Frauenvolksbegehren, das sich für eine Stärkung von Frauenrechten und für mehr Gleichberechtigung in der österreichischen Gesellschaft einsetzte, wurde von fast einer halben Million Menschen unterstützt, von der Politik jedoch kaum beachtet.
Dem entgegen stehen parlamentarische Petitionen, die mit verschiedenen Forderungen darauf abzielten, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich zu erschweren. Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen – insbesondere auf das Recht auf körperliche Selbstbestimmung – zur Folge. Diese Petitionen wiederum fanden, trotz vergleichsweise geringer Unterstützer*innen-Zahl, Beachtung auf politischer Ebene und wurden im Parlament intensiv diskutiert. Sie wurden sogar von einzelnen Parlamentarier*innen und Regierungsmitgliedern öffentlich unterstützt. Amnesty International hat sich zu den Petitionen und den möglichen menschenrechtlichen Folgen in Stellungnahmen geäußert.


Gewaltschutzpaket

Ein Thema, das die Menschen in Österreich schon im Jahr 2018, besonders stark aber zum Jahreswechsel bewegte, war die Zunahme von Frauenmorden und der Anstieg der Zahl von Gewaltdelikten gegen Frauen. Im Herbst 2018 wurde als Antwort darauf die so genannte Task Force Strafrecht von der Regierung eingesetzt, deren Aufgabe es war, sich mit einer Reform des Strafrecht, sowie mit Opferschutz und Täterarbeit auseinander zu setzen.
Mitte Mai 2019 wurde als Ergebnis der Arbeit ein Gesetzesentwurf für ein sog. Drittes Gewaltschutzpaket zur Begutachtung vorgelegt. Es enthält eine Reihe von Strafverschärfungen insbesondere bei Sexualdelikten. Dies wurde von Expert*innen und im Bereich arbeitenden Organisationen stark kritisiert: Argumentiert wurde etwa, dass Strafverschärfungen alleine nicht wirksam dazu beitragen könnten, Gewalt an Frauen zu verhindern. Wirksame Maßnahmen und Regelungen zum Schutz von Opfern fänden sich dagegen im vorgelegten Entwurf zu wenige.
Abgesehen davon sei überhaupt fraglich, wie die Maßnahmen, die im 3. Gewaltschutzpaket vorgesehen sind, umgesetzt werden sollen bzw. ob es ausreichende finanzielle Mittel dafür gibt.

Aus Sicht von Amnesty International müssen Frauen jedenfalls effektiv vor Gewalt geschützt werden. Strafverschärfungen können grundsätzlich zu einem solchen Schutz beitragen. Sie müssen aber im Einklang mit den menschen- und grundrechtlichen Vorgaben erlassen werden. Besteht das Problem aber nicht in fehlenden gesetzlichen Straftatbeständen, sondern (u.a.) in mangelhaftem Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen, ist die Erlassung neuer verschärfter Regelungen kein geeignetes Mittel.

 

Familienbonus plus

Der sog. Familienbonus Plus ist nach seiner Ausgestaltung ein sichtbares Abbild eines konservativen Familien- und Gesellschaftsbildes.

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der von der Einkommenssteuer bzw. der Lohnsteuer abgezogen wird. Er ersetzt den bisherigen steuerlichen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Er wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Da Voraussetzung für den Familienbonus Plus ist, dass überhaupt Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer anfällt. Voll ausgeschöpft werden kann der Familienbonus außerdem erst ab einem Bruttoeinkommen von 1.700 Euro bei einem Kind. Alleinerzieher*innen und Alleinverdiener*innen mit einem geringeren Einkommen erhalten einen Kindermehrbetrag von 250 Euro jährlich.

Im Ergebnis kommt der Familienbonus Plus somit in erster Linie gutverdienenden Familien bzw. oftmals besserverdienenden Vätern zugute und fördert so konservative Familienbilder. Frauen, die wegen der Kinderbetreuung entweder teilzeit- oder gar nicht erwerbstätig sind, können vom Bonus nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht (oder allenfalls in geringfügiger Höhe) profitieren. Und auch Eltern, die sich Kinderbetreuung aufteilen und daher mit reduzierter Stundenanzahl arbeiten (und somit auch weniger verdienen), können ihn –  aufgrund der vorgesehenen Einkommensgrenzen – nur schwer erhalten.  

Ehe für Alle

Seit 1. Jänner 2019 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, in Österreich eine Ehe einzugehen. Damit wurde eine Form der Diskriminierung beendet.
Leider eröffnete dies vorläufig aber immer noch nicht für alle gleichgeschlechtlichen Paare in Österreich die Möglichkeit einer Eheschließung. Probleme gab es weiterhin für Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, wenn eine*r der Partner*innen nichtösterreicherische*r Staatbürger*in ist. Ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe im Herkunftsland wurde durch nach Rechtsmeinung des Innenministeriums auch für die Eheschließung in Österreich gültig. Doch nicht nur binationale Lebensgemeinschaften, auch Männer- oder Frauenpaare, die bereits vor 2019 in einem anderen Land die Ehe für alle eingegangen sind, schauten durch die Finger. Ihre Ehe wurde von den österreichischen Behörden nicht als Ehe akzeptiert. Dieses Problem wurde nun aber noch vor dem Sommer vom Nationalrat beseitigt.
Damit ist die "Ehe für alle" für alle Paare rechtssicher und diskriminierungsfrei zugänglich.