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Action

Menschenrechtsverteidiger in Gefahr

UA-Nr. 77/17

Diese Urgent Action ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die Appelle gesandt haben!

Robert Sann Aung ist ein bekannter Anwalt, der sich seit Jahrzehnten für die Menschenrechte in Myanmar einsetzt. Er war sechs Mal in Haft und seine Anwaltslizenz wurde ihm von der früheren Militärregierung für neunzehn Jahre entzogen, weil er friedliche politische Aktivist*innen vertreten hatte.

Doch seit der prominente Anwalt U Ko Ni am 29. Januar 2017 am Flughafen von Yangon (Rangun) einem Attentat zum Opfer fiel, erhält Robert Sann Aung regelmäßig Morddrohungen und wird per SMS und am Telefon beleidigt und beschimpft. In einigen der Anrufe ist er gefragt worden, ob er “keine Angst habe, zu sterben”. Neben den Drohungen über Telefon und SMS wird Robert Sann Aung seinen Angaben zufolge auch von Sicherheitskräften beschattet.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Robert Sann Aung ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt in Myanmar. Er war sechs Mal wegen seiner friedlichen politischen Aktivitäten und seines menschenrechtlichen Engagements als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert. Weil er friedliche politische Aktivist*innen, die von der früheren Militärregierung der Begehung von Straftaten beschuldigt wurden, als Anwalt vertreten hatte, wurde ihm 1993 die Anwaltslizenz entzogen. Er erhielt seine Lizenz 2012 zurück und verteidigt seitdem weiterhin Menschenrechtler*innen und friedliche Aktivist*innen in politisch motivierten Verfahren. Zudem unterstützt er Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und deren Familien. Er gehörte 2015 zu den Finalisten für den Martin-Ennals-Preis für Menschenrechtsverteidiger*innen.

U Ko Ni war Anwalt und Rechtsberater der National League for Democracy, der Regierungspartei unter dem Vorsitz von Aung San Suu Kyi. Zu seinen Projekten gehörte die Reform der Verfassung Myanmars, die 2008 von der damaligen Militärregierung verfasst wurde. U Ko Ni wurde am 29. Januar 2017 am Flughafen von Yangon ermordet, als er gerade aus Indonesien zurückkehrte. Bislang sind vier Personen im Zusammenhang mit dem Attentat festgenommen worden; sie stehen gegenwärtig vor Gericht.

Artikel 2 der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen schreibt fest, dass jeder Staat eine oberste Verantwortung und Pflicht hat, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, zu fördern und umzusetzen, […] um sicherzustellen, dass alle Personen im Bereich seiner Jurisdiktion, einzeln und in Gemeinschaft mit anderen, in die Lage versetzt werden, alle diese Rechte und Freiheiten praktisch in Anspruch zu nehmen.

Amnesty International erhält jedoch nach wie vor Berichte über Einschüchterungen, Drangsalierungen und Beschattungen, denen Menschenrechtler*innen, Anwält*innen und Journalisten*innen ausgesetzt sind. Aktivist*innen stehen immer noch unter Beobachtung und werden auf verschiedene Weise von Geheimdiensteinheiten beschattet. Sie werden verfolgt, man fotografiert sie auf Veranstaltungen und Treffen, ihre Wohnungen und Büros werden nachts von der Polizei oder anderen Sicherheitskräften durchsucht und ihre Familienangehörigen, Freund*innen und Kolleg*innen werden drangsaliert. Menschenrechtlerinnen sind zudem sexuellen Übergriffen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren waren auch häufig buddhistische nationalistische Gruppen für Drohungen und Hetzkampagnen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen verantwortlich, die sich gegen religiöse Intoleranz aussprechen.

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