Hintergrundinfo
Joanna Mamombe (Abgeordnete der MDC Alliance für Harare West), Cecilia Chimbiri (stellvertretende Vorsitzende der nationalen Jugendvertretung der MDC(A)) und Netsai Marova (stellvertretende Organisationssekretärin der Jugendvertretung der MDC(A)) wurden am 13. Mai 2020 inhaftiert, weil sie am selben Tag einen regierungskritischen Protest anführten, der sich gegen die Maßnahmen staatlicher Behörden gegen die COVID-19-Pandemie und die dadurch verschärfte Hungersnot im Land richtete. Sie wurden an einer mit Polizeikräften und Soldat*innen besetzten Straßensperre auf der Bulawayo Road in der Nähe von Warren Park in Harare festgenommen. Anschließend brachten die Sicherheitskräfte die drei Frauen zur Harare Central Police Station, wo sie in ein zweites Fahrzeug umsteigen mussten, das sie angeblich zu einer anderen Polizeistation, der Warren Park Police Station, bringen sollte. Nachdem ihnen nach eigenen Angaben Säcke über den Kopf gestülpt worden waren, fuhr man sie zu einem unbekannten Ort und schlug sie dort auf die Fußsohlen und zwang sie, menschliche Exkremente zu essen. Außerdem kam es zu sexuellen Übergriffen. Der Polizeisprecher Simbabwes, Assistant Commissioner Paul Nyathi, bestätigte die Festnahme am 14. Mai 2020, konnte aber nicht sagen, in welcher Einrichtung sich die drei Frauen befanden. Am selben Tag noch bestritt die Polizei über ihren offiziellen Twitter-Kanal, die Aktivistinnen in ihrem Gewahrsam zu haben.
In den frühen Morgenstunden des 15. Mai 2020 wurden die drei Frauen dann in der 87 Kilometer von Harare entfernten Stadt Bindura gefunden, mit zerrissener Kleidung und in schlechter körperlicher Verfassung. Sie wurden in ein Krankenhaus gebracht. Während sie im Krankenhaus waren, wurden die drei Aktivistinnen angeklagt. Bei der Anklage geht es um zwei unterschiedliche Verstöße: zum einen gegen Abschnitt 37 des Strafgesetzbuchs, der Versammlungen mit dem Vorsatz der Anstiftung zu Gewalt und Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe oder beidem belegt; zum anderen gegen die Abschnitte 5(1) und 5(3) der Rechtsverordnung 99/20, die Versammlungen verbieten und mit einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe oder beidem ahnden. Das zuständige Gericht ließ die Sache im Krankenhaus verhandeln. Es legte eine Kaution von 1.000 Simbabwe-Dollar (knapp 2.500 Euro) fest.
Am 10. Juni wurden die drei Aktivistinnen erneut festgenommen, als sie in den Büros ihrer Rechtsbeistände waren. Ihnen wurde am 15. Juni die Freilassung gegen Kaution verweigert und sie kamen in Untersuchungshaft. Im Gewahrsam durften sie keine Nahrungsmittel von ihren Angehörigen erhalten. Ihre Rechtsbeistände legten vor dem Hohen Gericht Rechtsmittel ein. Am 26. Juni gewährte ihnen das Hohe Gericht schließlich die Freilassung gegen Kaution unter strengsten Auflagen, darunter die Zahlung von 10.000 Simbabwe-Dollar und sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Ihnen wurde zudem untersagt, mit öffentlichen oder privaten Medien oder in den Sozialen Medien direkt oder indirekt über ihre Situation zu kommunizieren.
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Diese Urgent Action läuft bis 2.Okt. 2020