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Verurteilt, weil sie sich für Flüchtlinge einsetzten

30. September 2019

In der Region Calais schikaniert und überfällt die Polizei seit vielen Jahren Migrant*innen und Flüchtlinge, aber auch diejenigen, die ihnen helfen: Menschenrechtsverteidiger*innen. Diese fühlen sich immer mehr unter Druck gesetzt. Dennoch kämpfen sie weiterhin für die Verteidigung eines wichtigen menschlichen Prinzips: für die Solidarität.

Am 25. September 2018 wurde Loan Torondel wegen Verleumdung verurteilt. Den Tweet veröffentlichte Loan Torondel im Jänner 2018 von veröffentlicht, einem Menschenrechtsverteidiger, der damals die humanitäre Situation von Migrant*innen in Calais im Rahmen seiner Arbeit für den Verein L'Auberge des Migrants überwachte. Das dem Tweet beigefügte Foto zeigt französische Polizisten, die über einem Mann stehen, der wie ein Migrant aussieht und auf einem Schlafsack sitzt. Die Legende besagt, dass Polizei mitten im Winter diesem Mann zum zweiten Mal die Decke wegnehmen. Das Berufungsgericht von Douai bestätigte am 24. Juni 2019 seine Verurteilung wegen Verleumdung. Der 22-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von 1.500 Euro und einem Schadenersatz von 500 Euro verurteilt.

In Frankreich ist es erlaubt, die Interventionen von Polizeibeamt*innen zu fotografieren. Die Einleitung von Diffamierungsklagen für die bloße Veröffentlichung eines Tweets kann eine abschreckende Wirkung haben und Freiwillige davon abhalten, potenziell missbräuchliches Verhalten auf dem Feld zu melden.

Amnesty International sind zahlreiche Berichte über gewalttätiges Verhalten der Polizeikräfte gegen Flüchtlinge, Migranten und Menschenrechtsverteidiger in der Region Calais bekannt.

Schweizer Flüchtlingshelferin verurteilt: Anni Lanz kam in Domodossola einem schwer traumatisierten afghanischen Asylsuchenden zu Hilfe, der sich in einer Notlage befand und bei Minustemperaturen im Freien schlafen musste, und brachte ihn in die Schweiz zurück. Das Gericht bestätigte im August 2019  die Verurteilung der Vorinstanz wegen „Förderung der rechtswidrigen Einreise“.

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