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© Zwei Mädchen an der Grenze zwischen Mexiko und den USA, 2019 / Alli Jarrar

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Einwanderungshaft für Familien beenden

19. Juli 2020

Am 26. Juni wies ein US-Bundesgericht die Einwanderungsbehörden an, alle Kinder aus Einwanderungsgefängnissen zu entlassen, in denen Covid-19 ausgebrochen sei. Die Behörden haben dieser Anordnung nachzukommen. Sie müssen jedoch alle Familienmitglieder freilassen, um sie vor der Pandemie und gleichzeitig als Familie zu schützen. Die Alternative – nur die Kinder freizulassen und ihre Eltern weiter in Haft zu halten – wäre eine Familientrennung, eine Praxis, die im US-amerikanischen und im Völkerrecht in manchen Fällen der Folter gleichkommt.

Setz dich für die Familien ein!

Amnesty International erhält nach wie vor glaubhafte, konsistente und verstörende Berichte von Familien über gefährliche Bedingungen in Haft, die alle Inhaftieren unnötig in große Gefahr bringen. Ana* (22) und ihre Tochter Victoria* (4) sind nach wiederholten Morddrohungen aus Honduras geflohen, nachdem Anas Partner wegen seiner politischen Überzeugung getötet wurde. Sie beantragten Asyl in den USA und befinden sich seither in Haft. Die ICE (Einwanderungs- und Zollbehörde) wurde wiederholt darüber informiert, dass Victoria an Asthma leidet und daher durch Covid-19 besonders gefährdet ist. Dennoch weigert sich die Behörde, sie freizulassen. Ana leidet an Eierstockzysten und hat dadurch seit Monaten Schmerzen. Sie erhält dennoch keine angemessene medizinische Versorgung. Victoria hat seither Angstattacken, Albträume und macht ins Bett - das hat sie vorher nicht getan.

Karla* (43) und Katherine* (15) verließen Honduras, nachdem sie wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung und der Weigerung sich Banden zu unterwerfen zur Zielscheibe wurden. Sie befinden sich seit zehn Monaten in Haft. Die Ärzt*innen dachten bei Karlas Ankunft in Dilley, dass sie Tuberkulose habe und isolierten sie und Katherine. Sie haben diese Diagnose niemals bestätigen lassen. Karla hat fast die ganze Zeit in Haft gehustet. Katherine leidet an Herzrasen und hat bereits mehrere Herzanfälle gehabt. Nach einem solchen Anfall wurde Karla, während Katherine noch um Atem rang, von einer Person des medizinischen Personals geraten, sie nur dann zu bringen, wenn sie blau anlaufe.
Im Mai stellte die ICE die inhaftierten Eltern mit Kindern, die zum Teil erst ein Jahr alt waren, vor eine unmögliche Wahl: sich von ihren Kindern zu trennen, die zu Pflegeltern kämen, während die Eltern in unbegrenzter Haft blieben und möglicherweise abgeschoben würde oder zusammen zeitlich unbegrenzt in Haft zu bleiben.
Die ICE ist für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen in ihrer Obhut verantwortlich und muss alle angemessenen Schritte unternehmen, um sie vor Covid-19 zu schützen.

Hintergrund. Die Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) hält fast 100 Familien in drei Hafteinrichtungen in Pennsylvania und Texas fest. Nachdem Covid-19 in Familienhafteinrichtungen bestätigt wurde, wies ein Gericht die ICE an, alle Kinder bis zum 17. Juli freizulassen. Das Gericht ist jedoch nicht für die Eltern zuständig. Die ICE hat die Befugnis, Familien zusammen zu entlassen, und hat dies in der Vergangenheit getan. Jetzt jedoch hat sie sich darauf verlegt, die Familien auseinanderzureißen oder sie unbegrenzt in Haft zu lassen. Inhaftierte Familien sind in höchster Gefahr, sich mit Covid-19 zu infizieren, da die hygienischen Bedingungen unzureichend sind und es an medizinischer Versorgung mangelt.

Amnesty International USA hat den Bericht Family Separation 2,0:  "Sie trennen mich nicht von meinem einzigen Kind" mit Zeugnissen der Eltern herausgebracht.  Gemäß dem Völkerrecht ist die US-Regierung verpflichtet zu gewährleisten, dass die Menschenrechte von Migrant*innen und Asylsuchenden gewahrt, geschützt und respektiert werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, Kinder nur unter außergewöhnlichen Umständen zu inhaftieren, und auch dann nur für den kürzest möglichen Zeitraum. In internationalen Normen bestehen Vorbehalte gegen die Inhaftierung von Migrant*innen und Asylsuchenden. Hierzu zählen auch Instrumente, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt ausdrücklich das Recht auf Freiheit von willkürlicher Inhaftierung fest. Die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte immer nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden.

Die Familien müssen umgehend zusammen freigelassen werden. Es gibt soziale Zusammenhänge, die darauf warten, sie aufnehmen zu können. Es gibt keinen Grund, Kinder und Eltern nicht zusammen freizulassen. Die Alternative, die Familien auseinanderzureißen und nur die Kinder freizulassen, ist inakzeptabel. Frühere Fälle von Familientrennungen, die schweren psychischen Leiden, die US-Beamt*innen bewusst den betroffenen Familien zufügen, können sowohl nach US-amerikanischem Recht als auch nach dem Völkerrecht unter die Definition von Folter fallen.

 Bitte unterschreiben bis 21. August 2020