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Mein Körper, mein Menschenrecht!

Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht, das in Österreich nicht ausreichend gewährleistet wird. Denn Abbrüche sind in Österreich immer noch eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei sind. Sie sind nicht als reguläre Gesundheitsleistung anerkannt, nicht flächendeckend verfügbar und privat zu bezahlen. Dieser Zustand ist unhaltbar und fördert die Stigmatisierung von Betroffenen. Wir fordern daher, dass das Recht auf sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbruch in ganz Österreich sichergestellt wird.

Dafür ist der erste wichtige Schritt: Schwangerschaftsabbruch muss komplett entkriminalisiert werden und muss daher raus aus dem Strafgesetzbuch!

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Mit der fast 50 Jahre alten Fristenlösung sind Schwangerschaftsabbrüche weiterhin als einzige Gesundheitsleistung immer noch im Strafgesetzbuch geregelt. Warum ist das so problematisch? Der Paragraf 96 stellt Abbrüche grundsätzlich unter Strafe. Der Folgeparagraf regelt die Ausnahmen, unter welchen sie straffrei sind. Das bedeutet sowohl für Personen, die einen Abbruch durchführen lassen als auch für die durchführenden Ärzt*innen: Sie befinden sich in einem strafrechtlichen Graubereich. Die Folgen sind Stigmatisierung und Versorgungslücken. Je nach Bundesland müssen Betroffene mitunter weite Strecken zurücklegen, um eine*n Ärzt*in zu finden, die*der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Die Kosten des Abbruchs und die hinzukommenden Reisekosten können insbesondere Personen, die von Armut betroffen sind, vor große Hürden stellen.

Fordere mit uns von der österreichischen Bundesregierung, Schwangerschaftsabbrüche endlich vollständig zu entkriminalisieren und § 96 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen! 

Wir wissen heute, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen die Abbrüche nicht verhindert. Sie macht sie nur weniger sicher und verursacht mehr Leid. Trotz dieser Tatsache gerät das Recht auf Schwangerschaftsabbruch weltweit vielerorts unter Druck, beispielsweise in Polen und in den USA. Die Uhr darf nicht zurückgedreht werden! Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist Teil unserer reproduktiven Rechte. Niemand darf zur Fortführung einer ungewollten Schwangerschaft gezwungen werden. Schützen wir unser Recht auf Selbstbestimmung!

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§ 96 streichen: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetz!

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