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© Amnesty International/Sophie Nawratil

Kinderschutzrichtlinie von Amnesty International Österreich © Amnesty International/Sophie Nawratil

Jede Form der Belästigung anderer Personen ist grundsätzlich unverträglich mit den universellen Werten, für die Amnesty International einsteht. Die Achtung anderer, ihrer Würde und ihrer psychischen, physischen und sexuellen Integrität ist ein menschenrechtliches Grundprinzip, das vor allem innerhalb der Amnesty-Bewegung Anwendung finden muss.     

Mit der Kinderschutzrichtlinie verpflichtet sich Amnesty International Österreich zur Einhaltung verbindlicher Standards, sodass die Rechte der Kinder geachtet werden und sie vor jeglichen Formen von Gewalt geschützt sind. Als Kinder gelten, in Anlehnung an die Definition der UN-Kinderrechtskonvention, alle Personen unter 18 Jahren. Diese Standards sollen alle Mitarbeitenden sensibilisieren, Orientierung im Hinblick auf gemeinsame Grundwerte und Verhaltensrichtlinien bieten und im Falle eines Verdachts ein faires Verfahren gewährleisten. 

Kinderschutzbeauftragte Personen sind dafür da, eine sichere und unterstützende Umgebung für Kinder zu schaffen und sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Rechte respektiert und geschützt werden. Du kannst sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichen.

Für diese oder ähnliche Situation sind die kinderschutzbeauftragen Personen für dich da:

  • Du hast als Kind oder Jugendliche*r das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt und fühlst dich unsicher.
  • Du wirst als Kind oder Jugendliche*r schlecht behandelst fühlst oder bemerkst, wie andere Kinder oder Jugendliche schlecht behandelt werden.
  • Du hast Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Wohlergehens eines Kindes oder einer*s Jugendlichen.

Kinderschutzbeauftragte Personen

Daniela Schier

daniela.schier@amnesty.at
+43-664-2359132

Theresa Reiter

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