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© Mario Bernetti/AFP/Getty Images
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Schwangerschaftsabbruch in drei Fällen entkriminalisiert

Das chilenische Verfassungsgericht hat die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in drei konkreten Fällen bestätigt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Menschenrechte von Frauen und Mädchen im Land zu verbessern.

Das chilenische Verfassungsgericht hat am 21. August bestätigt, dass in drei Fällen ein Schwangerschaftsabbruch nicht länger unter Strafe gestellt und der Zugang dazu ermöglicht wird: wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Frau bzw. des Mädchens darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig wäre, oder wenn die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung ist.

Mit dieser guten Nachricht endet die monatelange Diskussion in den beiden Kammern des chilenischen Kongresses über einen Gesetzentwurf zur „Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in drei Fällen“, dem der Senat im Juli und die Abgeordnetenkammer im August zugestimmt hatten. Im Laufe der Diskussion über den Gesetzentwurf wurden mehrere Änderungen vorgeschlagen. Die Änderungen hätten den Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch sowie sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten begrenzt und die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben und Gesundheit gefährdet. Nach weiteren Debatten sowie Aktionen chilenischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlicher Gruppen, einschließlich Amnesty International, wurde die ursprüngliche Fassung des Entwurfs jedoch beibehalten und damit ein Schwangerschaftsabbruch in den drei genannten Fällen gestattet.

Chile gehörte zu den wenigen Länder mit einem absoluten Abtreibungsverbot. Nach der chilenischen Entscheidung besteht jetzt nur noch in sieben Ländern ein absolutes Abtreibungsverbot, sechs davon befinden sich in Mittel- und Südamerika: Dominikanische Republik, Haiti, Honduras, El Salvador, Nicaragua und Surinam.

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