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Online-Aktivist freigelassen

Am frühen Morgen des 18. September 2018 wurde der Social-Media-Aktivist Ahmed Al-Dai Bushara Joudah ohne Anklage aus der Haft entlassen.

Sechs Angehörige des sudanesischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) hatten ihn am 16. Juli 2018 in seinem Haus in Omdurman rechtswidrig festgenommen. Während seiner 64 Tage in Haft verweigerte man Ahmed Al-Dai Bushara Joudah den Zugang zu medizinischer Behandlung und einem Rechtsbeistand. Seine Familie beantragte immer wieder, ihn besuchen zu dürfen, erhielt jedoch keine Genehmigung.

Es wird vermutet, dass der Grund für die Festnahme und Inhaftierung von Ahmed Al-Dai Bushara Joudah sein intensiver Aktivismus in sozialen Medien gewesen sein könnte. Er hatte zahlreiche Videos über Facebook verbreitet, in denen die Wirtschaftspolitik der sudanesischen Regierung kritisiert wird. Zudem rief er die Bevölkerung über soziale Medien dazu auf, die neuen wirtschaftlichen Sparmaßnahmen abzulehnen, die die Regierung im Januar 2018 erlassen hatte und die zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten führten.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!

Hintergrundinformationen

2016 und 2017 dokumentierte Amnesty International dutzende Fälle, in denen der sudanesische Geheimdienst NISS scharf gegen regierungskritische Aktivist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und zivilgesellschaftlich engagierte Personen vorgegangen ist.

Zahlreiche Mitglieder der Oppositionspartei und andere Aktivist*innen wurden vom NISS festgenommen, nachdem sie den zivilen Ungehorsam unterstützt hatten, der sich gegen die steigenden Kosten für Treibstoff, Strom, öffentliche Verkehrsmittel, Nahrungsmittel und Medikamente richtete. Die Inhaftierten wurden auf unterschiedliche Weise gefoltert und anderweitig misshandelt, so zum Beispiel durch Elektroschocks, Schläge, Peitschenhiebe, Einzelhaft und psychischen Druck, wie die Androhung von Vergewaltigung während der Verhöre. In vielen Fällen wurden Aktivist*innen über Wochen oder Monate inhaftiert, ohne je einer Straftat angeklagt zu werden.

Das Gesetz über die nationale Sicherheit (National Security Act 2010, NSA) gibt dem NISS weitreichende Befugnisse, wie z. B. Verdächtige für bis zu viereinhalb Monate ohne gerichtliche Überprüfung zu inhaftieren. Angehörige des NISS setzen diese Befugnisse häufig ein, um Personen willkürlich festzunehmen, zu inhaftieren, zu foltern und anderweitig zu misshandeln. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen außerdem Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Die am 5. Januar 2015 verabschiedete Änderung von Artikel 151 der Verfassung hat die Befugnisse des NISS erweitert und die Situation noch verschärft und dem NISS ein umfangreiches Mandat zur Ausübung einer Mischung von Funktionen eingeräumt, die normalerweise von den Streitkräften oder den Strafverfolgungsbehörden eines Landes wahrgenommen werden.

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