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© Christopher Glanzl
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Menschenrechtsverteidiger freigelassen

Am 5. April 2019 wurde der Menschenrechtsverteidiger Zine El Abidine Erradi nach Verbüßen einer einjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis in Agadir entlassen und konnte endlich nach Frankreich zurückkehren.

Zine El Abidine Erradi wurde wegen seiner Menschenrechtsarbeit in Marokko mehrmals strafrechtlich verfolgt und bereits zweimal festgenommen, bevor er schließlich nach Frankreich floh. Im April 2018 reiste Zine El Abidine Erradi wieder nach Marokko, um nach dem Tod seines Vaters seine Familie zu besuchen. Die französischen Behörden hatten ihm wegen außergewöhnlicher Umstände ein Reisedokument ausgestellt, das es ihm gestattete, dorthin zu reisen, ohne in Frankreich den Flüchtlingsstatus zu verlieren.

Bei seiner Ankunft am Flughafen Agadir wurde er von den marokkanischen Behörden festgenommen. Gegen ihn lag ein in Abwesenheit vom Gericht in Agadir ausgestellter Haftbefehl vom Dezember 2014 vor, der auf konstruierten Anklagen beruhte, darunter Gewalt und Beleidigung von Staatsbeamt*innen und die Zerstörung öffentlichen Eigentums. Aufgrund seines friedlichen Aktivismus wurde in einem unfairen Gerichtsverfahre zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Am 5. April 2019 wurde Zine El Abidine Erradi nach Verbüßen dieser Haftstrafe aus dem Lokalgefängnis in Agadir entlassen. Nachdem die marokkanischen und französischen Behörden ihm die benötigten Reisedokumente am 15. Mai ausgehändigt haben, konnte er endlich nach Frankreich zurückkehren.

Amnesty International forderte Zine El Abidines umgehende und bedingungslose Freilassung und sichere Rückkehr nach Frankreich, da er lediglich wegen seiner friedlichen Arbeit für die Menschenrechte inhaftiert war. Amnestys Mobilisierung insbesondere in Marokko und Frankreich war entscheidend, um seine Lage öffentlich zu machen. Dies hat Druck auf die Behörden ausgeübt, ihn sicher wieder nach Frankreich zurückkehren zu lassen.

Danke allen, die sich eingesetzt haben!

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