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© Ali Ehsani
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Filmemacher freigelassen

Der Gewissensgefangene Keywan Karimi ist wieder frei

Der iranische Filmemacher Keywan Karimi wurde am 19. April aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen. Er war am 23. November 2016 inhaftiert worden. Keywan Karimi war ein gewaltloser politischer Gefangener.

Der iranische Regisseur und Angehörige der kurdischen Minderheit, Keywan Karimi, wurde am 19. April nach fast fünf Monaten in Haft freigelassen. In einem Interview für die Nachrichten-Website Saat24 (24 Stunden) sagte sein Anwalt Amir Raeisian, Keywan Karimi sei freigelassen worden, nachdem das Büro der Staatsanwaltschaft und die Abteilung 54 des Berufungsgerichts in Teheran zugestimmt hatten, ihn gegen Auflagen aus der Haft zu entlassen. Er wird bis Ende Oktober 2017 unter Bewährung stehen. Das Strafmaß von 223 Stockhieben kann immer noch jederzeit vollstreckt werden und die Verurteilung zu fünf Jahren Haft ist zwar ausgesetzt, hat aber weiter Gültigkeit.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Keywan Karimi war am 14. Dezember 2013 in seiner Wohnung in Teheran allem Anschein nach von Geheimdienstangehörigen der Revolutionsgarden festgenommen worden. Sie brachten ihn in das Evin-Gefängnis, wo er im Trakt 2A zwölf Tage lang in Einzelhaft ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festgehalten wurde. Erst eine Woche nach seiner Festnahme durfte er seine Familie kurz anrufen. Man verbot ihm jedoch, ihnen zu sagen, dass er festgenommen worden war und wo man ihn festhielt. Bis zum 26. Dezember 2013, als er gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde, durfte er keinen Rechtsbeistand mit seinem Fall betrauen.

Am 13. Oktober 2015 wurde Keywan Karimi nach einem unfairen Gerichtsverfahren vor einem Teheraner Revolutionsgericht zu sechs Jahren Gefängnis und 223 Stockhieben verurteilt. Die Anklage lautete auf "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" und "rechtswidrige Beziehungen, bei denen es sich nicht um Ehebruch handelt". Der erste Vorwurf steht mit einem Musikvideo in Verbindung, das die Behörden auf der Festplatte von Keywan Karimi gefunden hatten. Der zweite Vorwurf hing damit zusammen, dass er einer Frau, die "ihren Kopf und Nacken nicht bedeckt hatte", "die Hand geschüttelt" hatte und mit ihr "unter einem Dach" gewesen war. Ein Berufungsgericht bestätigte die gegen Keywan Karimi verhängte Körperstrafe und ordnete zudem an, dass er ein Jahr seiner sechsjährigen Haftstrafe ableisten müsse. Die übrigen fünf Jahre wurden unter der Bedingung "guter Führung" ausgesetzt.

Amnesty International betrachtete Keywan Karimi als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befand.

Amnesty International wird Keywan Karimis Fall weiterhin beobachten.

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