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© Christopher Glanzl
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Aktivist frühzeitig freigelassen

Der Aktivist Tin Maung Kyi wurde am 29. März freigelassen, 13 Tage vor offiziellem Ende seiner Haftstrafe. Damit hat er sechs Monate und zwei Tage im Gefängnis verbracht. Grund für die Inhaftierung war eine friedliche und von Tin Maung Kyi allein durchgeführte Protestveranstaltung, mit der er die internationale Gemeinschaft zur Festnahme von hochrangigen Militärangehörigen Myanmars aufrufen wollte.

Nach sechs Monaten und zwei Tagen Haft wurde Tin Maung Kyi am 29. März aus dem Insein-Gefängnis von Yangon freigelassen. Der Aktivist war am 28. September 2018 festgenommen worden, weil er mit einer friedlichen und von ihm allein durchgeführten Protestveranstaltung die internationale Gemeinschaft zur Festnahme von hochrangigen Militärangehörigen Myanmars aufgerufen hatte. Seine Verurteilung erfolgte am 11. Februar 2019 nach Artikel 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches und nach Artikel 20 des in Myanmar geltenden Gesetzes über friedliche Versammlungen und Demonstrationen. Das Höchstmaß der in diesem Fall möglichen Haftstrafe betrug zwei Jahre und einen Monat.

Tin Maung Kyi erhielt eine Haftstrafe von sechs Monaten und 15 Tagen – sechs Monate für den ersten, 15 Tage für den zweiten Anklagepunkt – und wurde nach mehrfacher Reduzierung des Strafmaßes, unter anderem wegen guter Führung, frühzeitig entlassen.

Tatsache ist allerdings, dass Tin Maung Kyi niemals wegen der gewaltfreien Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung hätte verurteilt werden dürfen. Amnesty International wird sich auch weiterhin für die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen einsetzen.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben.

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