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In Haft wegen Lesens einer Website

19. April 2018

Seit dem 13. März 2018 droht die Polizei Blogger*innen, Aktivist*innen und anderen Menschen überall in Kasachstan mit Strafverfolgung, weil sie die Oppositionspartei Demokratische Wahl Kasachstan in den Sozialen Medien unterstützen. Akmaral Tobylova wird beschuldigt, eine extremistische Organisation finanziert zu haben, bloß weil sie die Website dieser Partei besucht hatte. Sie wurde zwar am 13. April 2018 aus medizinischen Gründen auf Kaution freigelassen. Die Vorwürfe sind dennoch aufrecht.

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Sachlage

Am 13. März erklärte das Gericht in Yesilsky in der kasachischen Hauptstadt Astana die Partei Demokratische Wahl Kasachstan aufgrund vage formulierter Anti-Extremismusgesetze zu einer extremistischen Organisation, weil sie „nationalen Unfrieden schüre“. Eine Mitarbeiterin des Büros der Generalstaatsanwaltschaft sagte, dass die Partei „ein negatives Bild der derzeitigen Behörden entwerfe und Protesthaltungen hervorrufe“ und kündigte an, dass jede Unterstützung für die Oppositionspartei, auch Kommentare in den Sozialen Medien, als Straftatbestand betrachtet würde und nach den Anti-Extremismusgesetzen verfolgt würde.

Seit dem 13. März werden Blogger*innen, Aktivist*innen und andere Menschen überall in Kasachstan von der Polizei vorgeladen und mit Strafverfolgung bedroht, weil sie die Oppositionspartei Demokratische Wahl Kasachstan in den Sozialen Medien unterstützen. Am 15. März verhängte das Bezirksgericht Almalinsky in Almaty Hausarrest gegen die 27-Jährige Graphikdesignerin Akmaral Tobylova, gegen die wegen der Finanzierung einer extremistischen Gruppe ermittelt wird. Sie berichtete dem Internationalen Büro für Menschenrechte in Kasachstan: „Ich habe lediglich ihre Internetseite besucht und die Nachrichten darauf gelesen. Darauf stand nichts Verbotenes. Mich interessierte ihr Programm, da sie gute Sozialleistungen und Wohnungen versprachen.“ Akmaral Tobylova ist zwar aus medizinischen Gründen auf Kaution frei, aber wäre im Falle einer erneuten Inhaftierung eine Gewissensgefangene, die sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit unter Hausarrest befindet. Gemäß dem Internationalen Büro für Menschenrechte in Kasachstan wurden zwei weitere Personen, die gern ungenannt bleiben möchten, ebenfalls im Zuge des scharfes Vorgehens gegen vermeintliche Unterstützer*innen der Partei Demokratische Wahl Kasachstan inhaftiert.

Hintergrundinformation

Die Partei Demokratische Wahl Kasachstan wurde 2001 von einer Gruppe bekannter Politiker*innen und Geschäftsleute gegründet. Ihr wurde seither mehrmals die Eintragung verweigert. Auf ihrer Website fordert die Gruppe unter anderem die Abschaffung des Präsidentenamtes und die Einrichtung einer parlamentarischen Republik.

Amnesty International hat die starken Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Kasachstan bereits dokumentiert und in dem 2017 veröffentlichten Bericht „Think before you post: Closing down social media space in Kazakhstan“ (AI EU57/5644/2017) dokumentierte die Organisation das Vorgehen der Behörden, um die Sozialen Medien als Raum „zu schließen“, in dem Menschen in Kasachstan ihr Recht wahrnehmen können, sich kritisch zu äußern und wo sie Zugriff auf eine größere Bandbreite von Informationen aus verschiedenen Quellen haben. Die jüngste Verhaftungswelle und Strafverfolgungsdrohungen sind ein unverblümter Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Eines der Gründungsmitglieder der Partei Demokratische Wahl Kasachstan ist Mukhtar Ablyazov, ein ehemaliger Minister und Vorsitzender der BTA Bank. Er floh aus Kasachstan, als die Behörden 2009 die BTA Bank übernahmen und ihm Finanzverbrechen zur Last legten. Zurzeit lebt er im Exil in Frankreich, wo ein Auslieferungsverfahren gegen ihn läuft.