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COVID-19-Krise: Demokratische Grundrechte in Ungarn in Gefahr

5. April 2020

Wie viele Staaten auf der Welt, erließ das Ungarische Parlament ein Gesetz, das die Maßnahmen und Zuständigkeiten regelt, die für die Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus notwendig sind. Im Gegensatz zu anderen Europäischen Staaten räumt allerdings das Notstandsgesetz, das am 30. März vom Ungarischen Parlament angenommen und anschließend vom Staatspräsidenten unterzeichnet wurde, der Regierung weitgehende Rechte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ein. Somit ist es möglich, Dekrete ohne vorheriger Konsultation mit dem Parlament zu erlassen.

Währenddessen werden die Möglichkeiten zur Kontrolle seitens der Medien oder des Parlaments stark eingeschränkt. So kann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden, wenn Falschmeldungen verbreitet werden, die die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus behindern. Neben dem Verbot öffentlicher Veranstaltungen dürfen laut Gesetz bis Ende der Krise keine Wahlen oder Volksabstimmungen durchgeführt werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen einer Befristung, das Gesetz bleibt so lange gültig, bis die Regierung das Ende des Notstandes ausruft.

Amnesty International verfolgt die Entwicklungen in Ungarn mit Sorge und erstellte ein öffentliches Statement, das die Unverhältnismäßigkeit dieses Gesetzes erörtert und die Bewahrung der Grundrechte fordert. Das Statement kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:

https://www.amnesty.at/media/6939/eur-27-2046-2020-amnesty-international-public-statement-hungary-covid19-bill-grants-the-government-extraordinary-power.pdf

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