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Zwanzig Jahre UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“: Utopie oder schon Realität?

18. November 2020

Euphorische Attribute begleiten die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“, seit sie am 31. Oktober 2000 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde. Unter dem Leitmotiv „3 Ps“ geht es um Prävention, Partizipation und Protektion in kriegerischen Auseinandersetzungen. Frauen sind in die Gestaltung von Präventivmaßnahmen, Friedensabkommen und Nachkriegsordnungen gleichrangig, auch in Schlüsselpositionen einzubeziehen, bei laufenden Kampfhandlungen ist für ihren besonderen Schutz zu sorgen.

Vorausgegangen waren UN-Abkommen zugunsten von Frauen, allen voran die UN-Frauenrechts-konvention von 1979 („CEDAW“). Zudem war Infolge der Gräueltaten an Frauen im Jugoslawienkrieg und in Ruanda ein Problembewusstsein gewachsen für die extreme Gefährdung von Frauen in neuen Arten der Kriegsführung - innerstaatlichen Konflikten rivalisierender Kräfte, begleitet von weit verbreiteter sexueller Gewalt. Resolution 1325 richtet sich daher an alle Akteure, die UNO mit ihren Strukturen und Blauhelm-Einsätzen, die Länderregierungen, die Konfliktparteien in Kriegsgebieten.

Was hat die Resolution 1325 bisher gebracht?

Es gab die wichtige Folgeresolution 1820 mit Ächtung sexueller Gewalt als Mittel der Kriegsführung. Im Jahre 2005 wandte sich Generalsekretär Ban Ki-Moon an die Länder mit der Aufforderung, regel-mäßig Aktionspläne zur Umsetzung der „1325“ vorzulegen. Bis heute sind 84 Staaten dem nachgekommen - Deutschland erst seit 2013. Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte kürzlich ein „Briefing“, das die Bundesregierung für den nächsten (dritten) Plan zu noch stringenterer Umsetzung von „1325“ aufruft. Das Auswärtige Amt in Deutschland bekräftigt derweil auf seiner Homepage beste Absichten dazu: „Die Rolle von Frauen bei der Friedenssicherung und in Konflikten ist ein zentrales Thema der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat.“

In der UNO-Verwaltung besetzen Frauen jetzt 35 % der Leiterinnen für Friedenssicherung und politische Missionen, die Friedenstruppen werden speziell geschult. In Friedensverhandlungen ist die Vertretung durch Frauen jedoch nach wie vor sehr gering. Kriegerische Auseinandersetzungen finden überwiegend statt in Ländern mit ausgeprägt patriarchalen Strukturen, das macht Verbesserungen so schwierig. Aber „steter Tropfen höhlt den Stein“, und Frauen in aller Welt bleiben am Ball, wie auch das aktuelle Beispiel in Afghanistan zeigt.

Mehr Information zur Resolution 1325

Afghanistan: Forderungen zu den Friedensverhandlungen

Die Islamischen Republik Afghanistan legte ihren Zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Resolution 1325 vor (2019). Gegenwärtig laufen Friedensgespräche mit den Taliban. Unter den 21 Mitgliedern der afghanischen Delegation sind vier Frauen. Diese vier Frauen müssen auch außerhalb der Verhandlungsorte besonderen Schutz erhalten.

Die Delegation muss aufmerksam zuhören, was die vier Frauen in die Diskussion einbringen, was sie zu sagen haben und sie in alle Entscheidungen und Besprechungen einbezieht,

Die gesamte Delegation muss sich für die Rechte der Frauen einsetzen, insbesondere um die verfassungsmäßigen Rechte der afghanischen Frauen zu garantieren, weiterhin eine Ausbildung zu erhalten und einen Beruf auszuüben und um Maßnahmen zu ergreifen, damit Gewalt gegen Frauen und die Straflosigkeit für Täter beendet werden.

Eine Initiative der Gruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen von Amnesty Deutschland zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Setz dich ein für die Frauen in Afghanistan

Schreib an den Delegationsleiter Dr. Abdullah Abdullah

über die Botschaft von Afghanistan: embassy@afghanistan-vienna.org

Musterbrief

Bitte weiterleiten an Exzellenz Dr. Abdullah Abdullah, Head of the High Reconciliation Council

Exzellenz,

am 31. Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 1325 "Frauen, Frieden, Sicherheit". Diese unterstreicht die wichtige Rolle von Frauen bei der Verhütung und Beilegung kriegerischer Auseinandersetzungen und fordert ihre gleichberechtigte Beteiligung an der Gestaltung von Nachkriegsordnungen.

Im August 2019 startete das Außenministerium der Islamischen Republik Afghanistan den Zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Resolution 1325. Der damals amtierende Außenminister S. E. S. Rabbani betonte den Schutz der Rechte von Frauen und allen Bürgerinnen und Bürgern während der Friedensgespräche mit den Taliban. Gegenwärtig laufen diese Gespräche unter Ihrer Leitung. Von den 21 Mitgliedern Ihrer Delegation sind vier weiblich. Im Sinne der Resolution 1325 und des zweiten NAP Afghanistans dazu bitte ich Sie dringend, dafür zu sorgen,

  • dass die vier Frauen auch außerhalb der Verhandlungsorte besonderen Schutz erhalten,
  • dass Ihre Delegation aufmerksam zuhört, was die vier Frauen in die Diskussion einbringen, was sie zu sagen haben und sie in alle Entscheidungen und Besprechungen einbezieht,
  • dass sich Ihre gesamte Delegation für die Rechte der Frauen einsetzt, insbesondere

- um die verfassungsmäßigen Rechte der afghanischen Frauen zu garantieren, weiterhin eine Ausbildung zu erhalten und einen Beruf auszuüben,

- um Maßnahmen zu ergreifen, damit Gewalt gegen Frauen und die Kultur der Straflosigkeit für Täter beendet wird.

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