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Russland: Elena Milashina erhält Morddrohungen

17. April 2020

Update Juli 2020:

Diese Urgent Action ist beendet. Vielen Dank für deinen Einsatz!

 

Am 13. April stellte der Präsident der russischen Teilrepublik Tschetschenien Ramsan Kadyrow ein Video auf der Plattform Instagram ein, in dem er eine Morddrohung gegen die russische Journalistin Elena Milashina aussprach. Elena Milashina hatte zuvor einen Artikel über die Ausbreitung von COVID-19 in Tschetschenien veröffentlicht. Sie ist in großer Gefahr und die russischen Behörden müssen dringend für ihre Sicherheit sorgen.

Amnesty forderte

  • Bitte verurteilen Sie öffentlich die Drohungen gegen Elena Milashina und sorgen Sie dafür, dass sich derartige Bedrohungen nicht wiederholen und dass die Sicherheit der Journalistin gewährleistet ist.
  • Schützen Sie das Recht von Journalist*innen, über die COVID-19-Pandemie zu recherchieren und zu berichten. Dies beinhaltet auch das Recht, über die Reaktion der Behörden in Tschetschenien oder in anderen russischen Teilregionen zu berichten. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt werden.

Sachlage

Die Journalistin Elena Milashina, die für die unabhängige Zeitung Novaya Gazeta arbeitet, wurde am 13. April auf Instagram von dem tschetschenischen Machthaber Ramsan Kadyrow mit dem Tode bedroht. Am 12. April hatte sie in der Novaya Gazeta einen Artikel über die Reaktion der Behörden auf die COVID-19-Pandemie in Tschetschenien veröffentlicht. Ramsan Kadyrow beschuldigte die Novaya Gazeta und ihre Journalist*innen, „Handlanger des Westens“ zu sein, und appellierte direkt an die russische Regierung und den Geheimdienst FSB, „diese Nicht-Menschen zu stoppen, die durch ihr Geschreibe unser Volk provozieren“. Er machte zudem Andeutungen, dass in Ermangelung behördlicher Maßnahmen jemand in Tschetschenien eine Straftat begehen werden müsse, um die Journalistin zum Schweigen zu bringen.

Amnesty International betrachtet mit Sorge, dass der präsidiale Pressesprecher diese äußerst ernstzunehmenden Drohungen als „nichts Außergewöhnliches“ abtat und als eine „emotionale“ Reaktion beschrieb, die „in solch einer Situation [COVID-19-Pandemie] verständlich“ sei. Die Generalstaatsanwaltschaft ordnete zudem an, dass der Artikel von Elena Milashina von der Webseite der Novaya Gazeta entfernt werden müsse.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Drohungen und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen in Russland von den Behörden abgetan oder gebilligt werden. Damit verstößt Russland gegen seine internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechtler*innen und Journalist*innen und zur Förderung der Meinungsfreiheit. Der Straffreiheit für derartige Straftaten wird dadurch überdies noch weiter Vorschub geleistet.

Hintergrundinfo

Am 12. April veröffentlichte Elena Milashina in der unabhängigen russischen Zeitung Novaya Gazeta einen Artikel über die COVID-19-Situation in Tschetschenien und die Reaktion der Behörden auf die Pandemie. Der Artikel trug den Titel: „Der Tod durch das Coronavirus ist das kleinere Übel – In Tschetschenien werden infizierte Personen mit Terroristen gleichgesetzt, was dazu führt, dass sie ihre Krankheit verschleiern und zuhause sterben“. Der tschetschenische Machthaber Ramsan Kadyrow kommentierte den Artikel ausführlich auf seinem Telegram-Konto und stellte sogar ein Video auf Instagram ein, in dem er die Novaya Gazeta und ihre Journalist*innen beschuldigte, „Handlanger des Westens“ zu sein, und direkt an die russische Regierung und den Geheimdienst FSB appellierte, „diese Nicht-Menschen zu stoppen, die durch ihr Geschreibe unser Volk provozieren“. Er sagte weiter: „Wir haben die Nase voll! Wenn ihr wollt, dass wir eine Straftat begehen und zu Kriminellen werden, dann sagt es einfach! Einer von uns wird die Verantwortung und die rechtlich vorgesehene Strafe auf sich nehmen. Er wird einige Zeit im Gefängnis verbringen, aber letztendlich wieder freikommen. Versucht nicht, uns zu Kriminellen und Mördern zu machen.“

Dies ist nicht das erste Mal, dass Elena Milashina in Tschetschenien aufgrund ihrer Arbeit bedroht wird. Weitere Informationen finden Sie in UA-131/2015: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-131-2015/morddrohungen-gegen-journalistin. Am 6. Februar 2020 wurden die Journalistin und ihre Anwältin Marina Dubrovina in einem Hotel in der Hauptstadt Grosny von mehreren Personen angegriffen. Weitere Informationen finden Sie in diesem englischsprachigen Artikel: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/02/russia-prominent-investigative-journalist-and-lawyer-attacked-during-visit-to-chechnya/. Die Untersuchung dieses Übergriffs verzeichnet derzeit keine Fortschritte, Aufnahmen von Überwachungskameras sind mutmaßlich „verloren gegangen“ und niemand ist für den Vorfall zur Rechenschaft gezogen worden. Ramsan Kadyrow bezieht sich in seinem Instagram-Video auch auf diesen Übergriff und bezeichnet ihn als „gewöhnliches Rowdytum“ und „keine Straftat“. Zudem behauptet er, es gäbe „keinen einzigen Zeugen und keinerlei Beweise“.

Am 15. April ordnete die Generalstaatsanwaltschaft an, dass der Artikel von Elena Milashina von der Internetseite der Novaya Gazeta entfernt werden müsse, und die Zeitung ist dieser Aufforderung nachgekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat bisher noch nicht erläutert, weshalb sie dem Artikel unterstellt, „falsche Informationen“ zu beinhalten.

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