Loading...
© Richard Burton

news © Richard Burton

Russland: Dr. Tatyana Revva weiterhin Repressalien ausgesetzt

2. September 2020

Die Ärztin Tatyana Revva aus der südrussischen Oblast Wolgograd ist weiterhin Repressalien ausgesetzt, weil sie die unzureichende Schutzausrüstung für das Personal und andere Probleme in ihrem Krankenhaus im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angeprangert hatte. Gegen einen Gerichtsentscheid vom 23. Juli legte sie Rechtsmittel ein. In diesem Entscheid wurde ihre Zivilklage gegen das Krankenhaus abgewiesen, in dem sie arbeitet und das Disziplinarmaßnahmen gegen sie eingeleitet hatte. Im Juli erfuhr Tatyana Revva zudem von der drohenden Strafverfolgung gegen sie: Die Bezirksstaatsanwaltschaft revidierte den Beschluss, sie nicht strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Fall handelt es sich um Verleumdungsklagen in Verbindung mit ihren Beschwerden.

Setz dich ein!

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dringend dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Repressalien (einschließlich des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens) gegen Tatyana Revva zu beenden und sicherzustellen, dass sie ihrer Arbeit nachgehen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ohne Behinderung oder Belästigung ausüben kann.
  • Außerdem bitte ich Sie, zu veranlassen, dass das medizinische Personal im Krankenhaus von Kalatsch am Don und anderen Krankenhäusern in der Oblast Wolgograd angemessen vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt wird.

Sachlage

Die Fachärztin für Intensivmedizin Tatyana Revva aus Kalatsch am Don ist weiterhin Repressalien ausgesetzt. Sie hatte sich bei der Krankenhausverwaltung wiederholt über die unzureichende Schutzausrüstung für das Personal und andere Probleme in ihrem Krankenhaus im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschwert. Tatyana Revva wurde wegen diesen und anderen arbeitsbezogenen Beschwerden mit ungerechtfertigten Disziplinarmaßnahmen überzogen. Sie ist allein wegen der Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung und wegen ihrem Einsatz für Angelegenheiten des öffentlichen Interessens Repressalien ausgesetzt und könnte nun sogar ihre Arbeit verlieren. Tatyana Revva ist im Gesundheitsbetrieb an vorderster Stelle tätig und scheut sich nicht, Missstände anzuprangern. Dabei hat sie Fragen angesprochen, die von öffentlichem Interesse sind – sie trägt damit dazu bei, dass wirksame Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus getroffen und die bestmögliche Gesundheitsversorgung gewährleistet werden können. Trotzdem hat das Gericht ihre Zivilklage gegen die anhängigen Disziplinarmaßnahmen des Krankenhauses abgewiesen. Tatyana Revva hat Rechtsmittel gegen diesen Gerichtsbeschluss eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft teilte Tatyana Revva im Juli mit, dass mehrere Missstände, über die sie sich zuvor beschwert hatte, durch eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung bestätigt wurden. Im selben Brief wurde ihr jedoch auch mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft des Rajons Kalachevsky den Entscheid der örtlichen Polizei aufgehoben hat, wonach kein Strafprozess unter Artikel 128.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ("Verleumdung") gegen sie eröffnet werden sollte. Im Brief stand weiter, dass die Polizei angewiesen wurde, ein neues Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten. Auf diese Art sollte festgestellt werden, ob eine Strafverfolgung gegen Tatyana Revva eröffnet werden sollte. Das frühere Ermittlungsverfahren war nach einer Beschwerde des Oberarztes ihres Krankenhauses eingeleitet worden. Zu jenem Zeitpunkt hatte die Polizei aufgrund mangelnden Beweismaterials eine Strafverfolgung mehrfach abgelehnt.

Hintergrundinfo

Aktuellen Berichten zufolge sind in Russland Beschäftigte im Gesundheitswesen, zivilgesellschaftliche Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen im Zuge der Corona-Pandemie immer wieder Repressalien ausgesetzt. Einige Aktivist*innen und Whistle-Blower*innen werden verfolgt, weil sie Bedenken bezüglich knapper und mangelhafter Ausrüstung, unzureichender Schulungen, schlechter Bezahlung oder unsicherer Arbeitsbedingungen geäußert haben. Andere nur deswegen, weil sie helfen wollen.

Anfang März meldete Tatyana Revva ihre Bedenken der unabhängigen Ärztegewerkschaft und beschrieb in einem Video die Probleme, mit denen das Personal in ihrem Krankenhaus konfrontiert ist. Sowohl das Schreiben an die Gewerkschaft als auch das Video sind veröffentlicht worden. Kurz darauf leitete das Krankenhausmanagement Disziplinarmaßnahmen gegen Tatyana Revva ein. Die Ärztin besteht darauf, dass diese unbegründet und nur wegen ihrer Kritik erlassen worden seien. Die Klinikverwaltung habe ihr innerhalb eines Monats zwei formale Beschwerden und eine schriftliche Verwarnung geschickt, außerdem musste sie sechs schriftliche Stellungnahmen zu angeblichen Unregelmäßigkeiten in ihrer Arbeit einreichen. Momentan läuft außerdem ein Disziplinarverfahren gegen sie, da sie ihre Schweigepflicht gebrochen haben soll. Der betreffende Patient ist Tatyana Revvas Vater, der mit Verdacht auf Herzinfarkt in die Notaufnahme der Klinik eingeliefert worden war, in der sie tätig ist. Nachdem Tatyana Revva ihren Vater dort besucht hatte, erhielt sie eine offizielle Rüge: sie hätte es versäumt, die Patientenakte auszufüllen. Doch Tatyana Revva betont, dass ihr Besuch eines Angehörigen privater Natur war. Sie ist weder die behandelnde Ärztin, noch handelt es sich um ihr Fachgebiet. Sie hat mit der Führung der Patientenakte also nichts zu tun. Tatyana Revva erwähnte das Vorgehen der Klinikleitung in einem Schreiben an die Ärztegewerkschaft und in einem Interview. Dabei nannte sie jedoch weder die persönlichen Daten noch die Diagnose ihres Vaters, hat also ihre Schweigepflicht nicht gebrochen. Nichtsdestotrotz wurden ihre Äußerungen als Begründung für das gegen sie laufende Disziplinarverfahren herangezogen, das zu ihrer Entlassung führen kann. 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Es schließt die Freiheit ein, "über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind zulässig, wenn sie im Gesetz eindeutig vorgesehen und für diesen Zweck nachweisbar notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Ansonsten dürfen die Behörden die Verbreitung von Informationen über die Gesundheitssituation nicht einschränken. Stattdessen müssen sie dafür sorgen, dass die Bevölkerung über das Internet oder sonstige Medien leicht an Informationen kommt. Dasselbe gilt für den Zugang zu amtlichen Informationen und sonstigen Dokumenten, die für den Schutz und die Einhaltung der von der Regierung ergriffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen unerlässlich sind.

Staaten dürfen keine Zensur- oder Einschüchterungsversuche, Vergeltungs- und/oder Disziplinarmaßnahmen gegen Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist*innen, Beschäftigte im Gesundheitsbereich oder andere durchführen, nur weil diese versuchen, die Bevölkerung zu informieren. Mit einer unangemessenen Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einer Informationssperre würden sie nicht nur gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen, sondern darüber hinaus den Erfolg gesundheitspolitischer Schutzmaßnahmen gefährden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Eastern Europe and Central Asia confronted with COVID-19: Responses and responsibilities: https://www.amnesty.org/en/documents/eur01/2215/2020/en/.

Wenn die staatliche Antwort auf die COVID-19-Pandemie aus Informationsbeschränkungen, mangelnder Transparenz und Zensur besteht, könnten die oben aufgeführten Rechte untergraben werden (Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.amnesty.org/en/documents/pol30/1967/2020/en). Außerdem wird es für die Bevölkerung schwieriger, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch den Verantwortlichen wird es dann erschwert, sich ein realistisches Bild von der Situation zu machen und koordinierte und effektive Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung des Virus zu ergreifen. Das Gesundheitspersonal steht im Kampf gegen die Pandemie ganz vorne und arbeitet trotz der Gefahr für sich selbst und die Angehörigen unermüdlich weiter. Zu den Risiken, denen die Beschäftigten im Gesundheitswesen ausgesetzt sind, gehören die Ansteckung mit COVID-19 bei der Arbeit, lange Arbeitszeiten, psychische Belastung und Erschöpfung.

In Russland gibt es keine offizielle Statistik darüber, wie viele medizinische Fachkräfte mit COVID-19 angesteckt wurden oder daran verstorben sind. In den Medien wird jedoch von Hunderten gesprochen, die sich landesweit angesteckt haben. Auf einer nicht-staatlichen Website sind sogar über 600 medizinische Fachkräfte aufgelistet, die im Kampf gegen die Pandemie gestorben sind. (Vgl. https://sites.google.com/view/covid-memory/home) Dutzende haben sich über den Mangel an angemessener Schutzausrüstung, schlechte Arbeitsbedingungen und zu niedrige Bezahlung beschwert.

 

Setz dich ein!

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

Jetzt helfen