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Polen: Lockdown-Proteste erringen ein "Einfrieren" rückschrittlicher Gesetzesvorlagen zu Schwangerschaftsabbruch und Sexualerziehung

16. April 2020

Nach einer Entscheidung der Abgeordneten in Polen zwei Gesetze nicht zu verabschieden, die auf ein Verbot der Sexualerziehung sowie weiteren Einschränkungen von Schwangerschaftsabbrüchen abzielen, sondern sie stattdessen zur weiteren Debatte an Unterausschüsse weiterzuleiten und sie damit für die absehbare Zukunft einzufrieren, sagte die Geschäftsführerin von Amnesty International Polen, Draginja Nadaždin:

"Auch wenn es beschämend ist, dass die Parlamentarier*innen diesen beiden rückschrittlichen Gesetzesentwürfen keine unmissverständliche Absage erteilt haben, so zeigt die heutige Abstimmung doch einmal mehr, welche Macht ein Protest haben kann -  auch und gerade während der COVID-19-Pandemie."

"Die Stimmen der Tausenden, die an kreativen Protesten in dieser Woche teilgenommen haben, mögen durch Gesichtsmasken vielleicht gedämpft worden sein - ihre Botschaft war dennoch laut und deutlich zu hören."

Auch wenn es beschämend ist, dass die Parlamentarier*innen diesen beiden rückschrittlichen Gesetzesentwürfen keine unmissverständliche Absage erteilt haben, so zeigt die heutige Abstimmung doch einmal mehr, welche Macht ein Protest haben kann - auch und gerade während der COVID-19-Pandemie.

Draginja Nadaždin, Amnesty International

"In einem Land, in dem die sexuellen und reproduktiven Rechte bereits extrem eingeschränkt sind, ist sexuelle Aufklärung von entscheidender Bedeutung, um jungen Menschen zu helfen, Entscheidungen über Dinge wie Einwilligung/Consent, Verhütung und Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten zu treffen. Wir werden weiterhin jeden Schritt der Behörden genau beobachten, um sicherzustellen, dass diese regressiven Gesetzesvorlagen nicht weiter vorangetrieben werden, wenn sie unweigerlich wieder auftauchen".

Ein Datum, an dem die Gesetzesvorlagen in den parlamentarischen Unterausschüssen geprüft/debattiert werden, ist noch nicht bekannt.

 

Der Original-Beitrag dieser Pressemeldung vom 16.4.2020 ist hier zu finden.

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