Loading...
© Private

news © Private

Nassima al-Sada in Einzelhaft!

20. Februar 2019

Seit Anfang Februar 2019 befindet sich die Menschenrechtsverteidigerin Nassima al-Sada im al-Mabahith-Gefängnis in Dammam in Einzelhaft. Sie ist seit Juli 2018 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert.

Sachlage

Sicheren Quellen zufolge wurde Nassima al-Sada im Februar 2019 in Einzelhaft verlegt. Die Menschenrechtsverteidigerin befindet sich seit Juli 2018 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Momentan wird sie im al-Mabahith-Gefängnis in Dammam festgehalten.

Nassima al-Sada setzte sich in der Vergangenheit für bürgerliche und politische Rechte ein. Sie engagierte sich für die Rechte der schiitischen Gemeinschaft in der Ostprovinz und für Frauenrechte. Ihre Schwerpunkte waren vor allem die Fahrerlaubnis für Frauen und das Ende der unterdrückenden männlichen Vormundschaft. Vor ihrer Inhaftierung wurde Nassima al-Sada wiederholt wegen ihres Menschenrechtsaktivismus gezielt angegriffen und schikaniert, außerdem wurden ihr mehrere Reiseverbote auferlegt.

Die Inhaftierung von Nassima al-Sada war Teil einer Festnahmewelle, die kürzlich saudi-arabische Menschenrechtsverteidiger*innen traf. Seit Mai 2018 wurden in Saudi-Arabien mindestens 15 Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter mehrere Frauen, ohne Anklage inhaftiert. Amnesty International ruft die saudi-arabischen Behörden dazu auf, Nassima al-Sada und alle anderen Menschenrechtsverteidiger*innen umgehend und bedingungslos freizulassen.

 

Hintergrundinformation

Seit Mai 2018 wurden in Saudi-Arabien mindestens 15 Menschenrechtsverteidiger*innenohne Anklage inhaftiert. Am 19. Mai berichtete die Saudische Presseagentur, dass sieben Personen aufgrund ihres „verdächtigen Kontakts mit ausländischen Einrichtungen“, „der Rekrutierung von Personen in sensiblen Regierungspositionen“ und „der finanziellen Unterstützung von feindlichen Einrichtungen im Ausland, mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität im Königreich zu untergraben und die Sozialstruktur des Landes zu stören“ festgenommen worden sind. Unter den Betroffenen befinden sich die bekannten Menschenrechtsverteidigerinnen Loujain al-Hathloul, Iman al-Nafjan und Aziza al-Yousef. In den staatsnahen Medien wurde ihnen unter anderem vorgeworfen, gegen den Königlichen Erlass 44/A – ein Folgeerlass zum Anti-Terrorgesetz aus dem Jahr 2014 – verstoßen zu haben. Sie sollen eine Terrorzelle gebildet und die Staatssicherheit gefährdet haben, indem sie „Kontakt mit ausländischen Einrichtungen mit dem Ziel, die Stabilität und Sozialstruktur des Landes zu untergraben“ hätten. Der Königliche Erlass 44/A wurde schon zuvor in einem Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger*innen angewandt. Im Februar 2018 wurden Essam Koshak und Issa al-Nukheifi für schuldig befunden. Essam Koshak, ein Menschenrechtsverteidiger, der sich in den Sozialen Netzwerken für Reformen und die Achtung der Menschenrechte einsetzt, wurde zu vier Jahren Haft und einem vierjährigen Reiseverbot verurteilt. Issa al-Nukheifi, ebenfalls Menschenrechtsverteidiger, wurde zu sechs Jahren Haft und einem sechsjährigen Reiseverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe, die nach dem Erlass 44/A bis zu 20 Jahre Haft für einige Anklagen beträgt, darunter „Verbindung mit religiösen und intellektuellen Extremistengruppen oder Gruppen, die national, regional oder international als terroristische Organisationen eingestuft sind“.

Im Juni 2018 inhaftierten die Behörden die Frauenrechtsverteidigerinnen Nouf Abdulaziz and Maya’a al-Zahrani und andere Aktivist*innen, die schon zuvor wegen ihrer Menschenrechtsarbeit verfolgt worden waren, darunter Mohammed al-Bajadi und Khalid al-Omeir. Einige Tage nachdem Saudi-Arabien im Juni 2018 das Fahrverbot für Frauen aufgehoben hatte, wurde Berichten zufolge die berühmte Akademikerin und Frauenrechtsverteidigerin Hatoon al-Fassi inhaftiert. Im Juli 2018 wurden zwei weitere berühmte Menschenrechtsverteidigerinnen, Samar Badawi und Nassima al-Sada, willkürlich inhaftiert.

Im November 2018 kamen Berichte zutage, laut derer einige Aktivist*innen während der ersten drei Haftmonate der sexualisierten Gewalt ausgesetzt waren, gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. Unter ihnen befanden sich den Berichten zufolge auch einige Frauen, die seit Mai 2018 willkürlich inhaftiert waren. Eine der Aktivistinnen versuchte Berichten zufolge im Gefängnis mehrmals, sich das Leben zu nehmen (siehe dazu auch die Pressemitteilung: Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sind in Haft Folter ausgesetzt https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/saudi-arabien-menschenrechtl…).

Die Festnahmewelle im Mai 2018 steht im Zeichen des andauernden Vorgehens gegen Menschenrechtsverteidiger*innen in Saudi-Arabien und der dortigen Einschränkung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Seit Anfang 2018 wurden mehrere Menschenrechtsverteidiger*innen vor das Sonderstrafgericht (SCC) gestellt und erhielten gemäß des Anti-Terrorgesetzes, den folgenden Erlässen und dem Gesetz gegen Internetkriminalität für ihren friedlichen Einsatz für die Menschenrechte harte Haftstrafen, Reiseverbote und Verbote, die Sozialen Medien zu nutzen (siehe dazu auch die englischsprachige Pressemitteilung: Saudi Arabia: First human rights defenders sentenced under leadership of ‘reformer’ Crown Prince Mohammad bin Salman https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/01/saudi-arabia-first-human…).

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

Jetzt helfen