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Iran: Nachgeburtliche Versorgung in Haft sicherstellen!

7. Juli 2022

Die im Iran willkürlich inhaftierte So’ada Khadirzadeh hat am 20. Juni im Krankenhaus per Kaiserschnitt ein Kind zur Welt gebracht. Seither wird sie nicht angemessen medizinisch versorgt. Auch ihre Nieren- und Herzkrankheiten sowie ihre Rückenschmerzen werden nicht adäquat behandelt. Nur wenige Stunden nach der Entbindung wurde die kurdisch-iranische Mutter mit ihrem Kind wieder in das Gefängnis von Urmia in der Provinz West-Aserbaidschan gebracht, wo sie seit ihrer Inhaftierung am 14. Oktober 2021 keinen Zugang zu ihrem Rechtsbeistand hat.

 

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Sachlage

So’ada Khadirzadeh wird willkürlich im Gefängnis von Urmia in der Provinz West-Aserbaidschan festgehalten, wo sie nach einer Kaiserschnittgeburt nicht angemessen nachgeburtlich versorgt wird. Sie leidet zudem an schweren Nieren- und Herzkrankheiten sowie an Rückenschmerzen, die ebenfalls nicht adäquat behandelt werden. Während ihrer Schwangerschaft und der Ausbreitung des Coronavirus in iranischen Gefängnissen verweigerten ihr Angehörige der Strafverfolgungsbehörden und des Geheimdienstministeriums wiederholt den Zugang zu fachärztlicher Versorgung. Gut informierten Quellen zufolge ignorierten die Behörden den ärztlichen Rat, sie für den letzten Schwangerschaftsmonat unter medizinische Aufsicht zu stellen. Am 20. Juni 2022 wurde So’ada Khadirzadeh aus dem Gefängnis von Urmia in ein Krankenhaus verlegt. Dort fixierten sie Angehörige des Geheimdienstes selbst während starker Wehen an Hand- und Fußgelenken, was gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstößt. Die Hand- und Fußfesseln wurden erst nach Protesten des medizinischen Personals entfernt. Sie brachte ihr Kind per Kaiserschnitt zur Welt und die Behörden verlegten sie entgegen ärztlichen Rat noch am selben Tag wieder zurück in das Gefängnis von Urmia.

So’ada Khadirzadeh berichtete in einer Ende April im Gefängnis aufgenommenen und herausgeschmuggelten Sprachnachricht, dass sie nach ihrer willkürlichen Festnahme durch Angehörige des Geheimdienstministeriums am 14. Oktober 2021 in Piranshahr (Provinz West-Aserbaidschan) 25 Tage lang in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums festgehalten wurde. Dort wurde sie in intensiven Verhören unter anderem sexualisiert belästigt, um sie dazu zu bringen zu "gestehen", ihrem Ehemann bei dessen Ausreise geholfen zu haben. Dieser hatte am Tag vor ihrer Festnahme das Land verlassen und wurde laut Angaben der Verhörenden gesucht. So’ada Khadirzadeh wurde später in das Gefängnis von Urmia verlegt und hat seither keinerlei Zugang zu einem Rechtsbeistand. Sie wurde ohne Anklage in Haft gehalten, bis sie ungefähr im März 2022 wegen "Mitgliedschaft in einer Gruppe zum Zweck der Gefährdung der nationalen Sicherheit" angeklagt wurde. Dieser Anklagepunkt steht offenbar in Verbindung mit der Kurdischen Demokratischen Partei des Iran, einer bewaffneten kurdischen Oppositionsgruppe. Überdies wird ihr Beihilfe zum Mord vorgeworfen. So’ada Khadirzadeh streitet beide Anklagen ab. Wenige Tage vor ihrer Festnahme war in Piranshahr Berichten zufolge ein Mann getötet worden, der von Menschenrechtler*innen im Ausland als ein Angehöriger des Geheimdienstministeriums identifiziert wurde. Ihre erste strafgerichtliche Anhörung ist für den 24. August anberaumt.

 

Hintergrundinformation

So’ada Khadirzadeh wurde am 14. Oktober 2021 willkürlich inhaftiert und fiel daraufhin 25 Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie war damals etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche. Bis zu ihrer Verlegung in das Gefängnis von Urmia am 8. November hatte ihre Familie keine Informationen über ihr Schicksal oder ihren Verbleib. Im Dezember 2021 gaben Gefängnisärzt*innen ein Gutachten ab, das bestätigte, dass So’ada Khadirzadeh außerhalb des Gefängnisses fachärztlich behandelt werden müsse. Dies wurde jedoch von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden und des Geheimdienstministeriums abgelehnt. Am 26. April 2022 trat So’ada Khadirzadeh in einen zwölftägigen Hungerstreik, um gegen ihre anhaltende Inhaftierung und die Verweigerung der benötigten fachärztlichen Behandlung zu protestieren. In diesem Zeitraum nahm sie auch keine Medikamente zu sich. In einer im Gefängnis aufgenommenen Sprachnachricht, die am 27. April während ihres Hungerstreiks an die Öffentlichkeit gelangte, gab So’ada Khadirzadeh an, infolge ihrer Festnahme Opfer des Verschwindenlassens geworden zu sein. Während dieser Zeit hätten Angehörige des Geheimdienstministeriums sie intensiv verhört, verbal beleidigt und ihr "sogar unsittliche Angebote gemacht". In derselben Sprachnachricht bezeichnete sie sich selbst als "Geisel" und deutete an, dass sie festgehalten werde, um ihren Mann dazu zu bringen, in den Iran zurückzukehren. Nachdem Angehörige der Gefängnisbehörden zusicherten, sie gegen Kaution freizulassen, beendete So’ada Khadirzadeh ihren Hungerstreik. Die Freilassung erfolgte jedoch nicht.

Einer gut informierten Quelle zufolge wurde So’ada Khadirzadeh von Fachärzt*innen der staatlichen Organisation für Rechtsmedizin im Iran (Iranian Legal Medicine Organization) untersucht, die empfahlen, sie für den Rest ihrer Schwangerschaft aus der Haft freizulassen. Dieser ärztliche Rat wurde jedoch nicht befolgt. Anfang Juli legte man ihre Kaution auf mehr als 30 Mrd. Iranische Rial (knapp 700.000 Euro) fest, was weder sie noch ihre Familie sich leisten konnten. Seit der Entbindung ist sie für die Versorgung ihres Kindes von der Hilfe anderer Häftlinge abhängig. Gefängnisbedienstete haben keine angemessene Unterbringung für So’ada Khadirzadeh und ihr Baby bereitgestellt, sodass eine Mitgefangene mit ihr das Bett tauschte, da ihres besser für Mutter und Kind geeignet war. Darüber hinaus erhält So’ada Khadirzadeh weder nährstoffreiche Lebensmittel noch angemessene Babynahrung. Sie darf ihr Baby auch nicht zu Untersuchungen außerhalb des Gefängnisses begleiten.

Die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln) legen in Grundsatz 48 Folgendes fest: "Schwangere oder stillende weibliche Gefangene haben im Rahmen eines von einer Gesundheitsfachkraft aufgestellten und überwachten Programms Gesundheits- und Ernährungsberatung zu erhalten. Für schwangere Frauen, Säuglinge, Kinder und stillende Mütter sind Nahrung in angemessener Menge und zur entsprechenden Zeit, ein gesundes Umfeld und Möglichkeiten zur regelmäßigen Bewegung kostenfrei bereitzustellen."

Gemäß dem Völkerrecht ist die Untersuchungshaft nicht als Bestrafung, sondern als vorbeugende Maßnahme einzusetzen, um die Anrichtung weiteren Schadens oder die Behinderung der Justiz zu verhindern. Die Untersuchungshaft darf weder für unangemessene Zwecke noch als Machtmissbrauch eingesetzt werden und darf nur so lange andauern wie unbedingt nötig. Die Notwendigkeit der Inhaftierung muss zudem regelmäßig neu geprüft werden. Grundsatz 64 der Bangkok-Regeln legt fest, dass bei schwangeren Frauen und Frauen, die Kinder zu versorgen haben, nach Möglichkeit nicht freiheitsentziehenden Strafen der Vorzug zu geben ist.

Hintergrundinformationen – Fortsetzung (auf Englisch)

State-affiliated media referred to a man killed in early October 2021as a "martyr" and claimed the Kurdish Democratic Party of Iran, an armed Kurdish opposition group, was responsible. Human rights activists abroad identified him as a Ministry of Intelligence agent in Piranshahr.

Amnesty International has documented a pattern of systematic fair trial rights violations in Iran, beginning from the time of arrest right up until when defendants stand trial. Detainees are often arrested without warrants and held in prolonged solitary confinement in undisclosed locations without access to their families. Individuals detained, investigated and prosecuted, especially those arrested on politically motivated charges, are subjected to grossly unfair judicial proceedings. Prosecution authorities and interrogators belonging to security and intelligence bodies, including the Ministry of Intelligence, systematically deny detainees their right to access a lawyer from the time of arrest during the investigation phase, and at times, even beyond. Torture and other ill-treatment are widespread and systematic, especially during interrogations. Prison and prosecution authorities have also deliberately denied prisoners of conscience and other prisoners held for politically motivated reasons access to adequate health care, in many cases as an intentional act of cruelty intended to intimidate and punish them.

Ethnic minorities, including Ahwazi Arabs, Azerbaijani Turks, Baluchis, Kurds and Turkmen face entrenched discrimination in Iran which curtails their access to education, employment, adequate housing and political office. Despite ongoing calls for linguistic diversity, Persian is the sole language of instruction in primary and secondary education. The Iranian authorities also refuse to cease and provide accountability for the unlawful killing of scores of unarmed Kurdish cross-border couriers (kulbars) between the Kurdistan regions of Iran and Iraq.

 

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© Hengaw

Die Kurdin So’ada Khadirzadeh wird in iranischer Haft nicht ausreichend medizinisch versorgt (Archivbild).