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Dr. Djalali droht weiter Hinrichtung

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Iran: Dr. Ahmadreza Djalali droht Hinrichtung

13. Jänner 2021

Update März 2021:

Diese Urgent Action ist vorerst abgelaufen. Vielen Dank für deinen Einsatz!

 

Update vom 13.1.2021

Bitte unterstützt uns weiterhin, die Hinrichtung von Dr. Ahmadreza Djalali zu verhindern!

Dem iranisch-schwedischen Wissenschaftler Dr. Ahmadreza Djalali wurde am 24. November 2020 in iranischer Haft mitgeteilt, dass er wegen "Verdorbenheit auf Erden" noch in derselben Woche hingerichtet werde. Ende Dezember erfuhr seine Familie, dass die Hinrichtung um einen Monat verschoben wurde. Seit dem 24. November wird Dr. Djalali ohne Kontakt zur Außenwelt im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten.

 

Update vom 2.12.2020

Das Todesurteil wurde nicht vollstreckt. Offenbar hat der Druck ein paar Tage Aufschub erwirkt. Mehr ist zurzeit nicht bekannt.

Am 24. November 2020 erfuhr der iranisch-schwedische Arzt Dr. Ahmadreza Djalali, dass die Staatsanwaltschaft die umgehende Vollstreckung seines Todesurteils angeordnet hat. Er ist wegen "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt worden. Ihm droht nun unmittelbar die Hinrichtung.

Amnesty fordertE:

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Pläne zur Hinrichtung von Ahmadreza Djalali zu verwerfen sowie Schuldspruch und Urteil aufzuheben. Gewähren Sie Ihm umgehend Kontakt zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen.
  • Bitte kommen Sie den Forderungen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen nach, Ahmadreza Djalali umgehend freizulassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewähren.
  • Stellen Sie bis zu seiner Freilassung sicher, dass Ahmadreza Djalali vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird. Ordnen Sie umgehend eine unabhängige, wirksame und unparteiische Untersuchung seiner Folter- und Misshandlungsvorwürfe an. Die Verantwortlichen müssen in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden. Greifen Sie dabei nicht auf die Todesstrafe zurück.
  • Bitte verfügen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.

Sachlage

Am 24. November 2020 erfuhren Ahmadreza Djalali, seine Familie und sein Rechtsbeistand im Büro der Staatsanwaltschaft im Evin-Gefängnis, dass der Behörde für die Vollstreckung von Urteilen ein Hinrichtungsbefehl für Ahmadreza Djalali zugestellt worden sei. Die Beamt*innen im Büro der Staatsanwaltschaft nannten kein konkretes Datum für seine Hinrichtung, kündigten aber an, dass das Urteil innerhalb einer Woche und spätestens am 1. Dezember 2020 vollstreckt werde. Daraufhin verlegte man Ahmadreza Djalali in die Sektion 209 des Evin-Gefängnisses, wo er in Einzelhaft gehalten wird. Am gleichen Tag rief er seine in Schweden lebende Ehefrau an und teilte ihr in dem knapp zweiminütigen Telefonat diese schreckliche Nachricht mit. Er sagte weiter, dass er für die Vollstreckung seines Todesurteils in das Raja’i-Shahr-Gefängnis in Karadsch verlegt würde. Das war das erste Telefongespräch mit seiner Familie seit Mitte Oktober 2020. Die Gefängnisbehörden hatten ihm keinen Zugang zu seinem Mobiltelefon gestattet, weil Ahmadreza Djalali einem ausländischen Medienkanal per Telefon ein Interview gegeben hatte. Daraufhin erhielt die Strafverfolgungsbehörde entsprechende Anordnungen des Geheimdienstministeriums. Laut Informationen, die Amnesty International vorliegen, erklärte die Staatsanwaltschaft am 24. November, dass das Todesurteil des Arztes vollstreckt werde, weil alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien.

Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 in einem grob unfairen Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf "Geständnisse", die laut Ahmadreza Djalali durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen worden waren. Er befand sich zu dieser Zeit in verlängerter Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Behörden drohten ihm, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten oder auf andere Art zu verletzen. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der "Verdorbenheit auf Erden" die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Am 9. Dezember 2018 erfuhren die Rechtsbeistände von Ahmadreza Djalali, dass sein Todesurteil vor Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Mindestens zwei Anträge auf eine gerichtliche Überprüfung seines Falls wurden abgelehnt.

Hintergrundinfo

Am 24. November 2020 twitterte die schwedische Außenministerin, dass sie an dem Tag ein Telefongespräch mit dem iranischen Außenminister führen würde und dass Schweden "die Todesstrafe anprangert und sich dafür einsetzt, die Vollstreckung des Todesurteils gegen [Ahmadreza] Djalali zu stoppen". Saeed Khatibzadeh, Sprecher des iranischen Außenministeriums, erklärte, dass diese Information "fehlerhaft und falsch" sei, ohne dies weiter auszuführen.

Der in Schweden ansässige iranische Arzt Dr. Ahmadreza Djalali hielt sich aus beruflichen Gründen im Iran auf, als er am 26. April 2016 festgenommen wurde. Er wurde sieben Monate lang in der dem Geheimdienst-ministerium unterstehenden Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten und verbrachte drei Monate in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand. Seinen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt: Man habe ihn unter Druck gesetzt, ein "Geständnis" darüber abzulegen, dass er ein Spion sei. Eigenen Angaben zufolge wurde er gezwungen, "Geständnisse" abzulegen, die auf Video aufgezeichnet wurden und bei denen er Stellungnahmen verlas, die von den Verhörbeamt*innen vorbereitet worden waren. Ahmadreza Djalali weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen von sich und sagt, sie seien von den Behörden konstruiert worden. Im August 2017 schrieb er einen Brief aus dem Evin-Gefängnis, in dem er angibt, von den iranischen Behörden nur deshalb inhaftiert worden zu sein, weil er sich geweigert hatte, seine akademischen Beziehungen zu europäischen Institutionen dafür zu nutzen, für den Iran zu spionieren.

Am 17. Dezember 2018 wurde das "Geständnis" von Dr. Ahmadreza Djalali von einem staatlichen Fernsehsender ausgestrahlt. In einem einschlägig aufbereiteten Programm mit dem Namen Axing the Root wurde er als "Spion" dargestellt. Die Sendung war mit dramatischer Musik, Grafiken und Ausschnitten aus internationalen Nachrichtensendungen unterlegt und dazwischen wurden seine auf Video aufgenommenen "Geständnisse" eingestreut. Durch die Erlangung und Ausstrahlung des erzwungenen "Geständnisses" von Ahmadreza Djalali haben die iranischen Behörden gegen die Unschuldsvermutung verstoßen sowie gegen sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Ahmadreza Djalali hat seither bestätigt, dass es sich bei dem ausgestrahlten "Geständnis" um die Angaben handelt, die er unter Zwang gemacht hat und die gefilmt wurden, als er ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Einzelhaft gehalten wurde.

Im November 2017 forderte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen den Iran auf, Dr. Ahmadreza Djalali unverzüglich freizulassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung und andere Formen der Wiedergutmachung einzuräumen. Er war ohne Haftbefehl festgenommen worden, wurde erst zehn Monate nach seiner Festnahme angeklagt und war nach Meinung der Arbeitsgruppe "faktisch daran gehindert worden, sein Recht auf Anfechtung der Rechtmäßigkeit seiner Haft auszuüben". Die Arbeitsgruppe ist zudem der Ansicht, dass sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren so schwer verletzt wurde, dass der Freiheitsentzug als willkürlich bezeichnet werden kann.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

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