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Gute Nachricht: Usbekisches Parlament verabschiedet Gesetz gegen häusliche Gewalt

7. April 2023

Am 6. April hat der Senat des Parlaments von Usbekistan einstimmig ein Paket von Änderungen am Straf- und Verwaltungsgesetzbuch des Landes angenommen, die häusliche Gewalt unter Strafe stellen und Frauen und Kindern zusätzliche Schutzmechanismen bieten. Die Änderungen werden nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft treten.

Die Änderungen sehen beispielsweise eine Haftung für die Belästigung und das Stalking von Frauen vor, machen eine vorzeitige bedingte Entlassung von Sexualstraftätern unmöglich und schließen die Unkenntnis des Alters der Opfer von Sexualstraftaten als Möglichkeit zur Vermeidung härterer Strafen aus.

Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sind in Usbekistan weiterhin ein großes Problem. Von Januar bis November 2021 wurden fast 36.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen gemeldet, darunter mehr als 12.000 Fälle von körperlicher Gewalt.

Darüber hinaus wird der Rechtsschutz häufig dadurch untergraben, dass bei Streitigkeiten über häusliche Gewalt der Schwerpunkt auf den Erhalt der Familie gelegt wird, wobei die Beamt*innen eher auf die Versöhnung und Wiedervereinigung der Familien als auf den Schutz der Frauen abzielen. In einer offiziellen Erklärung auf der Website des Parlaments wird das neue Gesetz nicht nur zur Verhinderung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder, sondern auch zur "Stärkung der Institution der Familie" begrüßt.

Noch viel zu tun

Heather McGill, Researcherin für Zentralasien von Amnesty International, reagierte auf die Verabschiedung eines Gesetzes durch das usbekische Oberhaus des Parlaments, das häusliche Gewalt unter Strafe stellt: „Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen in Usbekistan setzen sich seit Jahren für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt ein. Jetzt ist Usbekistan nach Georgien, Kirgisistan, Moldawien und der Ukraine das fünfte Land in Osteuropa und Zentralasien, das häusliche Gewalt als eigenständigen Straftatbestand unter Strafe stellt. Die Regierung Usbekistans hat einen entscheidenden Schritt zur Erfüllung ihrer internationalen Menschenrechtsverpflichtung zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt getan, aber es bleibt noch viel zu tun, um das neue Gesetz umzusetzen, häusliche Gewalt zu verhindern und gegen patriarchale Einstellungen in der Gesellschaft vorzugehen. Amnesty International befürchtet jedoch, dass physische Gewalt zwar inzwischen kriminalisiert wird, wirtschaftliche und psychische Gewalt jedoch weiterhin nicht thematisiert werden.“

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