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Frauenrechtsaktivistin Salma al-Schihab freilassen!

5. April 2023

Am 25. Jänner 2023 wurde Salma al-Schihab, eine Doktorandin der University of Leeds und Mutter von zwei Kindern, vom saudischen Sonderstrafgericht (SCC) in Riad erneut verurteilt, nachdem der Oberste Gerichtshof ihren Fall zur Prüfung an die Berufungskammer des SCC verwiesen hatte. Das Strafmaß lautet auf 27 Jahren Haft sowie einem anschließenden 27-jährigen Reiseverbot. Das SCC verurteilte Salma al-Schihab in einem grob unfairen Gerichtsverfahren wegen terrorismusbezogener Vorwürfe, weil sie auf Twitter Beiträge von Aktivist*innen geteilt hatte, die sich für Frauenrechte einsetzen. Salma al-Schihab befindet sich seit dem 23. März im Hungerstreik.

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Das saudische Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) in Riad hat Salma al-Schihab, eine Akademikerin und Mutter zweier Kinder, am 25. Januar 2023 erneut schuldig gesprochen, nachdem der Oberste Gerichtshof ihren Fall zur Überprüfung an die Berufungskammer des SCC verwiesen hatte. Das Strafmaß lautet auf 27 Jahren Haft sowie einem anschließenden 27-jährigen Reiseverbot. Das SCC verurteilte Salma al-Schihab erneut wegen terrorismusbezogener Straftaten wie der "Unterstützung von Personen, die die öffentliche Ordnung stören und die staatliche Sicherheit destabilisieren wollen" sowie der Veröffentlichung von Twitter-Beiträgen, die die "öffentliche Ordnung stören sowie die gesellschaftliche und staatliche Sicherheit destabilisieren". Diese Anklagen beruhen auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Form von Twitter-Beiträgen zur Unterstützung der Frauenrechte, die sie auf ihrem Twitter-Account veröffentlicht hatte. Salma al-Schihab befindet sich seit dem 23. März im Hungerstreik, um gegen ihre willkürliche Inhaftierung und ihr unfaires Gerichtsverfahren zu protestieren.

Der Strafprozess gegen Salma al-Schihab war am 25. Oktober 2021 eröffnet worden. Laut von Amnesty International überprüften Gerichtsakten hielten die saudischen Behörden sie 285 Tage lang in Einzelhaft fest, bevor sie vor Gericht gestellt wurde. Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen internationale Standards, sondern auch gegen Saudi-Arabiens eigene Strafprozessordnung. Die Aktivistin hatte während ihrer gesamten Zeit in Untersuchungshaft keinen Zugang zu rechtlichem Beistand, auch nicht während der Verhöre.

Mitte 2022 verurteilten die saudischen Behörden Salma al-Schihab auf Grundlage des Antiterrorgesetzes zunächst zu sechs Jahren Haft. Im Berufungsverfahren forderte die Staatsanwaltschaft allerdings eine härtere Strafe. So wurde ihre ursprüngliche Strafe verworfen und das Strafmaß nach Ermessen des Richters auf 34 Jahre Haft erhöht. Salma al-Schihab legte auch gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein, und der Oberste Gerichtshof verwies ihren Fall im Januar 2023 zur erneuten Prüfung an die Berufungskammer des SCC zurück. Das Gericht ließ die Anklage wegen Cyberkriminalität gegen sie fallen, bestätigte aber andere Anklagepunkte unter dem Antiterrorgesetz und verurteilte sie schließlich zu 27 Jahren Haft.

Hintergrund

Die saudischen Behörden haben Salma al-Schihab ins Visier genommen, weil sie auf ihrem Twitter-Account Frauenrechtsaktivist*innen folgte, diese unterstützte und über sie schrieb. Zu ihnen gehörte auch Loujain al-Hathloul, die 2018 nach einem grob unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht wegen der "Spionage mit ausländischen Gruppen" und der "Verschwörung gegen das Königreich" inhaftiert wurde. Sie wurde im Februar 2021 freigelassen.

2022 hat Amnesty International 15 Fälle von Personen dokumentiert, die wegen friedlicher Aktivitäten im Internet zu Gefängnisstrafen zwischen zehn und 45 Jahren verurteilt wurden. Eine Frau erhielt die vermutlich längste Haftstrafe, die je wegen friedlicher Äußerungen im Internet gegen eine saudische Frau verhängt wurde. Saudi-Arabien hat auch mindestens eine Social-Media-Plattform infiltriert, um sich rechtswidrig Informationen über Dissident*innen zu verschaffen und zu kontrollieren, welche Informationen über das Königreich im Internet verbreitet werden. Die Verfahren gegen alle 15 Personen fanden vor dem saudischen Sonderstrafgericht (SCC) statt, das ursprünglich für terrorismusbezogene Strafverfahren vorgesehen war. Der SCC stützte sich bei der Verurteilung dieser Personen auf vage Bestimmungen in den Gesetzen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und Terrorismus, in denen friedliche Meinungsäußerungen und Online-Aktivitäten mit "Terrorismus" gleichgesetzt werden. Amnesty International hat dokumentiert, dass alle Phasen der Strafverfahren am SCC mit Menschenrechtsverletzungen behaftet sind. Diese Personen waren während ihrer Inhaftierung einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So wurden sie oft monatelang in Einzelhaft gehalten und hatten während ihrer gesamten Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Gegen einige von ihnen wurden auch willkürliche Reiseverbote verhängt, die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen.

Das harte Vorgehen gegen die Meinungsäußerung im Internet ist nur ein Instrument der saudischen Behörden zur Unterdrückung abweichender Meinungen. Bis März 2023 hat Amnesty die Fälle von 67 Personen dokumentiert, die wegen der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Von diesen wurden 32 wegen friedlicher Meinungsäußerung in den Sozialen Medien verfolgt. Amnesty International ist sich bewusst, dass die tatsächliche Zahl dieser Strafverfolgungen wahrscheinlich viel höher ist.

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Bitte unterschreibe bis 29. Mai 2023