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Belarus: Direktorin eines Kinderhospizes im Visier der Behörden

25. November 2020

Update Feber 2021

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Volha Vialichka, Direktorin des Kinderhospizes in Grodno, wird von den Behörden ins Visier genommen, weil sie bei den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im August als unabhängige Beobachterin tätig war und öffentlich Kritik an den Behörden geübt hat. Das Hospiz leistet essenzielle Pflege für unheilbar kranke Kinder und ist nun in Gefahr, geschlossen zu werden. Diese Maßnahme ist Teil der Schikane gegen die Direktorin.

Sachlage

Die Vergeltungsmaßnahmen gegen Volha Vialichka wegen ihrer Kritik an den Behörden richten sich nicht nur gegen sie selbst und ihre Familie, sondern auch gegen das Kinderhospiz, in dem sie als Direktorin arbeitet. Das Hospiz stellt 70 unheilbar kranken Kindern grundlegende Gesundheitsleistungen bereit, die sonst nirgends in Grodno verfügbar sind. Zu den Leistungen zählen therapeutische, psychologische und soziale Betreuung sowie die notwendige Unterstützung der Eltern.

Volha Vialichka stellte sich bei den Präsidentschaftswahlen vom 9. August als freiwillige Beobachterin zur Verfügung. Seitdem prangert sie die sich verschärfende Menschenrechtssituation in Belarus öffentlich an. Außerdem kritisiert sie die brutale Vorgehensweise der Behörden gegen friedliche Protestierende, die unter anderem wegen der umstrittenen offiziellen Wahlergebnisse auf die Straße gehen.

Am 9. September wurde Volha Vialichka festgenommen, als sie bei einer Benefizveranstaltung Spenden sammelte, und verbrachte danach 24 Stunden in Haft. Kurz danach verlangten Vertreter*innen der Schule ihres 14-jährigen Sohns eine Unterredung mit ihr, da sie Zweifel am "Wohlergehen der Familie" und an der "häuslichen Umgebung" ihres Sohns hätten. Am 15. Oktober erhielt Volha Vialichka nach Paragraf 23.34, Teil 1 des belarussischen Verwaltungsgesetzbuchs eine Geldstrafe für ihre Teilnahme an der Wohltätigkeitsveranstaltung.

Ebenfalls seit September ist auch das Kinderhospiz, in dem Volha Vialichka als Direktorin tätig ist, zur Zielscheibe der Behörden geworden. Die Einrichtung arbeitet seit 2008 erfolgreich und kam auch immer ihren finanziellen Verpflichtungen nach. Erst im März 2020 wurde das Hospiz einer Finanzprüfung unterzogen und erfüllte alle Anforderungen. Trotzdem ist der Betrieb des Kinderhospizes zurzeit an zwei von drei Standorten eingestellt. Seit dem 29. September dürfen die Mitarbeiter*innen des Hospizes das Areal einer staatlich geführten Fabrik nicht mehr betreten. Dort hatte die Organisation Zimmer gemietet, um ein Freiwilligenzentrum einzurichten. Bis heute ist es der Belegschaft nicht möglich, das Eigentum des Hospizes aus dem Fabrikareal abzuholen. Darunter befinden sich wichtige medizinische Dokumente und Geräte. Am 22. Oktober benachrichtigte das staatlich geführte Kinderkrankenhaus Nr. 2 Volha Vialichka völlig überraschend, dass die Mietvereinbarung für einige ihrer Zimmer, die das Hospiz nutzte, um die Kinder zu pflegen, beendet wurde. Am gleichen Tag erschienen Vertreter*innen der Finanzprüfungsabteilung des belarussischen Finanzministeriums und beschlagnahmten den Laptop sowie verschiedene Dokumente des Hospizes. Später wurde gegen Volha Vialichka eine Ermittlung wegen Betrugs eingeleitet, die noch anhängig ist.

Hintergrundinfo

Die Schikane von Volha Vialichka und das Vorgehen gegen das Kinderhospiz in Grodno stehen im Kontext einer drastischen Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Belarus. Während der Zeit des Wahlkampfs und nach der Präsidentschaftswahl am 9. August brachen friedliche Massenproteste aus, unter anderem wegen der umstrittenen offiziellen Resultate. Seitdem gehen die Behörden brutal gegen die Opposition und alle kritischen Stimmen vor. Die Polizei hat Tausende Menschen willkürlich festgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten sind friedliche Protestierende oder Passant*innen. Viele von ihnen wurden wie bei einer Entführung von maskierten Männern in Zivilkleidung weggebracht. Alle in diesem Kontext inhaftierten Menschen, die allein ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausübten, müssen umgehend freigelassen werden und alle Menschenrechtsverletzungen müssen sofort aufhören. Dazu gehören auch die Auflösung von friedlichen Protesten, Massenfestnahmen und die Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/belarus-belarus-folter-und-gewalt-gegen-protestierende-stoppen