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Misshandlungen in Haft

Setz dich ein!

Ägypten: Solafa Magdy in Haft misshandelt

8. Februar 2021

Am 19. Januar 2021 gab die willkürlich inhaftierte Journalistin Solafa Magdy vor Gericht an, dass sie im Gefängnis bereits mehrfach körperlicher Gewalt und anderen Misshandlungen ausgesetzt wurde. Als ihre Mutter sie am 27. Januar 2021 in Haft besuchte, wirkte sie sehr schwach und war nicht in der Lage, ohne Unterstützung zu gehen. Es besteht große Sorge um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen.

Setz dich ein!

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, Solafa Magdy, Hossam el-Sayed und Mohamed Salah umgehend und bedingungslos freizulassen. Leiten Sie bitte sofort eine unabhängige, unparteiische und effektive Untersuchung von Solafa Magdys Vorwürfen über Misshandlungen ein, die möglicherweise den Tatbestand der Folter erfüllen.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält. Wenn benötigte Behandlungen im Gefängnis nicht möglich sind, schließt dies auch die Verlegung in externe Einrichtungen ein.

Sachlage

Alarmierenden Berichten zufolge wurde die willkürlich inhaftierte Journalistin Solafa Magdy im Frauengefängnis al-Qanater in Qalyubia misshandelt und möglicherweise gefoltert. Dies geht aus einer von Solafa Magdys Rechtsbeiständen eingereichten Beschwerde hervor, die Amnesty International vorliegt. Während ihrer Verhandlung am 19. Januar 2021 schilderte Solafa Magdy dem Gericht, wie ihr am 29. November 2020 um 23.00 Uhr drei Gefängniswärter*innen die Augen verbanden und sie in einen separaten Raum brachten, der außerhalb ihres Traktes lag. Dort wurde sie von einem Mann verhört, der sich nicht zu erkennen gab und sie dazu zwingen wollte, Informantin zu werden. Dabei drohte er ihr damit, ihrem ebenfalls inhaftierten Ehemann, dem Journalisten Hossam el-Sayed, Schaden zuzufügen und dass sie ihren siebenjährigen Sohn nicht wiedersehen würde. Zudem gab Solafa Magdy an, dass der Mann sie belästigt habe, ohne dies weiter auszuführen. Amnesty International vertritt die Ansicht, dass diese Handlungen möglicherweise den Tatbestand der Folter erfüllen. Solafa Magdy schilderte dem Gericht auch, dass sie vor dem Verhör von einer Gefängniswärterin einer gewaltsamen Leibesvisitation unterzogen und von einem rangniedrigeren Polizisten vom Gefängnis zu dem Fahrzeug gezerrt wurde, mit dem Inhaftierte zu den Gerichten transportiert werden. Solafa Magdy gab zudem an, dass sie am 30. August 2020 gegen ihren Willen einer gynäkologischen Untersuchung unterzogen worden sei. Diese hätte zu starken Blutungen geführt, zumal sie sich zuvor einer Operation zur Entfernung eines Gebärmuttertumors unterzogen hatte.

Die Besorgnis über Solafa Magdys Gesundheit und Wohlbefinden verstärkte sich nach dem Gefängnisbesuch ihrer Mutter am 27. Januar, bei dem Solafa Magdy sehr schwach wirkte. Nach Angaben ihrer Mutter war sie nicht in der Lage, ohne Unterstützung zu gehen. Sie klagte zudem über Blutungen.

Solafa Magdy ist seit dem 26. November 2019 zusammen mit ihrem Ehemann Hossam el-Sayed und dem Journalisten Mohamed Salah willkürlich inhaftiert. Amnesty International betrachtet die drei als gewaltlose politische Gefangene, die nur inhaftiert sind, weil sie ihrer Medienarbeit nachgingen und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verteidigten.

Hintergrundinfo

Solafa Magdy, Hossam el-Sayed und Mohamed Salah sind freie Journalist*innen, die für verschiedene Medienanstalten arbeiten. Gegen sie ermittelt im Fall Nr. 488/2019, der im Zusammenhang mit den Anti-Regierungsprotesten vom März 2019 steht, die Oberste Staatsanwaltschaft (SSSP). Diese Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die sich auf die "Staatssicherheit" beziehen. Solafa Magdy und Mohamed Salah sehen sich den konstruierten Anklagen "Beitritt zu einer terroristischen Organisation" und "Verbreitung falscher Nachrichten" gegenüber, während Hossam el-Sayed der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" beschuldigt wird.

Am 30. August 2020 wurde Solafa Magdy der SSSP zur Vernehmung im Zusammenhang mit einem neuen Fall (Nr. 855/2020) vorgeführt. Die Vorwürfe lauteten "Beitritt zu einer terroristischen Organisation", "Verbreitung falscher Nachrichten" und "Missbrauch sozialer Medien". Bei ihrer Befragung zu den Vorwürfen machte Solafa Magdy von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft nach dem Grund für ihr Schweigen gab sie an, dass sie keinen Unterschied zwischen dieser Ermittlung und der ursprünglichen Ermittlung wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fall Nr. 488/2019 sehe. Der Fall Nr. 855/2020 betrifft auch andere politische Gefangene, die im Zusammenhang mit separaten Ermittlungen wegen ähnlicher unbegründeter "Terrorismus"-Vorwürfe bereits in Untersuchungshaft sitzen – unter ihnen die Menschenrechtsverteidigerin Mahienour el-Masry, die Journalistin Esraa Abdelfattah und der Menschenrechtsanwalt Mohamed el-Baqer. Nach Informationen von Amnesty International stützte die Staatsanwaltschaft ihre Anschuldigungen gegen Solafa Magdy und die anderen politischen Gefangenen vorwiegend auf Ermittlungsakten des Staatssicherheitsdienstes (NSA), die die Angeklagten und ihre Rechtsbeistände nicht einsehen durften. In den letzten Monaten hat die SSSP vermehrt Entscheidungen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften zur Freilassung von Inhaftierten in verlängerter Untersuchungshaft umgangen, indem sie neue Haftbefehle mit ähnlichen Anschuldigungen erließ.

Solafa Magdy war im Frauengefängnis al-Qanater bereits in der Vergangenheit diskriminierender Behandlung ausgesetzt. Unter anderem hinderten die Gefängnisbehörden Solafa Magdys Mutter während der aufgrund der Covid-19-Beschränkungen ausgesetzten Gefängnisbesuche vom 12. bis zum 29. April 2020 daran, ihrer Tochter Geld, Lebensmittel und Hygieneartikel zu schicken. Andere Inhaftierte durften in diesem Zeitraum Pakete von ihren Angehörigen erhalten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Insassinnen des al-Qanater-Gefängnisses konnte Solafa Magdy während der Aussetzung der Gefängnisbesuche zudem keine Briefe senden oder empfangen, sodass sie faktisch ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert war.

Am 1. Februar 2021 veröffentlichte das Innenministerium eine Erklärung, in der die Vorwürfe, Solafa Magdy sei misshandelt worden und befinde sich in einem schlechten Gesundheitszustand, bestritten wurden. In der Erklärung wurde die Muslimbruderschaft beschuldigt, falsche Informationen zu verbreiten. Dem Antrag ihrer Rechtsbeistände, sie zur Untersuchung ihrer Verletzungen in die Gerichtsmedizin zu überweisen, wurde nicht stattgegeben.

Seit dem Machtantritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi gehen die Behörden hart gegen unabhängige Berichterstattung vor. Sie haben willkürlich Hunderte von Websites gesperrt, die Büros von mindestens neun Medienanstalten durchsucht und/oder geschlossen und Dutzende Journalist*innen willkürlich inhaftiert. Die Festnahmen von Solafa Magdy, Hossam el-Sayed und Mohamed Salah erfolgten im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Anti-Regierungs-Proteste ab September 2019 – der umfassendsten Aktion zur Unterdrückung von Gegenstimmen seit 2014. Amnesty International hat Massenverhaftungen von friedlichen Demonstrierenden, Journalist*innen, Menschenrechtsanwält*innen, Aktivist*innen und Politiker*innen durch ägyptische Sicherheitskräfte zur Unterdrückung von Kritiker*innen und der Verhinderung weiterer Proteste dokumentiert.

Folter und andere Misshandlungen sind nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Ägypten als Vertragsstaat angehört, verboten. Vorsätzliche Handlungen von Staatsbediensteten, die "erhebliche Schmerzen oder Leiden" zufügen, sei es körperlich oder geistig, zu Zwecken der Bestrafung, Nötigung oder Einschüchterung, zur Erlangung eines "Geständnisses" oder aus jedwedem Grund, der auf Diskriminierung beruht, stellen Folter dar.

 

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Diese Urgent Action läuft bis 24.3.2021