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Ägypten: Amal Fathy immernoch in Haft!

28. Juni 2018

Zurzeit laufen zwei Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin Amal Fathy. Am 21. Juni bestätigte ein Gericht die Entscheidung in einem der beiden Fälle, Amal Fathy gegen Kaution freizulassen. Doch im zweiten Fall wurden 15 weitere Hafttage angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie in diesem zweiten Fall eine weitere Haftverlängerung anordnet oder Amal Fathy freilässt.

Sachlage

Am 19. Juni entschied ein Gericht in Südkairo zugunsten des von Amal Fathys Rechtsbeiständen eingelegten Einspruchs gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft von Maadi, die gegen Amal Fathy wegen der Anklagepunkte „Verbreitung eines Videos in den Sozialen Medien, um öffentlich zum Sturz der Regierung anzustiften“, „Veröffentlichung eines Videos, das falsche Informationen enthält, die den öffentlichen Frieden stören könnten“ und „Missbrauch von Telekommunikationswerkzeugen“ Untersuchungshaft verhängt hatte. Das Gericht ordnete die Freilassung von Amal Fathy gegen eine Kaution in Höhe von 10.000 Ägyptische Pfund (etwa 480 EUR) an. Noch am selben Tag legte der in diesem Fall ermittelnde Staatsanwalt Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Doch nach Überprüfung der eingelegten Rechtsmittel bestätigte das Strafgericht von Südkairo am 21. Juni das Urteil vom 19. Juni, Amal Fathy gegen Kaution freizulassen. Amal Fathy bleibt jedoch wegen eines zweiten Strafverfahrens in Untersuchungshaft, obwohl ihre Familie die Kaution bezahlt hatte. In diesem werden ihr „Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe“, „Nutzung einer Website, um Ideen zu verbreiten, die zu Terrorakten aufrufen“ und „absichtliche Verbreitung von Falschinformationen, die der öffentlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse schaden könnten“ vorgeworfen.

Der in diesem zweiten Fall ermittelnde Staatsanwalt hatte zunächst eine 15-tägige Inhaftierung angeordnet, die automatisch begann, nachdem ihre Familie die Kaution bezüglich des ersten Falls bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft wird in den nächsten beiden Wochen die Inhaftierung prüfen und entscheiden, ob sie diese verlängert oder Amal Fathy freilässt.

Amal Fathy wurde am 11. Mai von der Polizei festgenommen, nachdem sie am 9. Mai ein Video auf ihrer Facebook-Seite eingestellt hatte, in dem sie die von ihr erlebte sexualisierte Belästigung thematisierte, die Dringlichkeit dieses Problems in Ägypten betonte und die Regierung kritisierte, weil sie die Frauen in Ägypten nicht davor schützt. Zudem kritisierte sie das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die Menschenrechte sowie die sozioökonomischen Bedingungen und die Missstände im öffentlichen Dienstleistungssektor. Amnesty International betrachtet Amal Fathy als gewaltlose politische Gefangene.

Hintergrundinformation

Amal Fathy ist eine ägyptische Aktivistin, die insbesondere auf Fälle von Personen aufmerksam macht, die wegen ihrer Beteiligung an Protesten oder wegen ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien inhaftiert sind. Sie prangert Menschenrechtsverletzungen in Ägypten an, insbesondere die willkürliche Inhaftierung von Aktivist_innen. Sie ist mit Mohamed Lotfy, einem ehemaligen Amnesty-International-Mitarbeiter und derzeitigen Direktor der NGO ECRF (Egyptian Commission for Rights and Freedoms), verheiratet. Nachdem Amal Fathy am 9. Mai ein regierungskritisches Video auf ihrer Facebook-Seite eingestellt hatte, durchsuchte die Polizei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr ihre Wohnung und inhaftierte sie in der Polizeiwache Maadi in Kairo zusammen mit ihrem Ehemann Mohamed Lotfy und ihrem dreijährigen Kind. Mann und Kind wurden nach drei Stunden wieder freigelassen.Am 11. Mai prüfte die Staatsanwaltschaft Maadi Amal Fathys Fall und ordnete 15 Tage Haft für die Dauer der Ermittlungen zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen an – unter anderem „Veröffentlichung eines Videos, das Falschinformationen enthält, die den öffentlichen Frieden beeinträchtigen könnten”. Am folgenden Tag verhörte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit sie in einem weiteren Fall zu ihrer angeblichen Verbindung zur Jugendbewegung 6. April. Für die Dauer der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe ordnete sie weitere 15 Tage Untersuchungshaft an.Internet-Trolle kopierten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozialen Medien-Seiten und posteten sie auf Facebook und Twitter zusammen mit geschlechtsspezifischen Beschimpfungen und der Forderung nach ihrer Festnahme. Mehrere regierungsfreundliche und staatliche Medien veröffentlichten Artikel über das Video und behaupteten fälschlich, dass sie eine Aktivistin der Jugendbewegung 6. April sei und bei der ECRF arbeite. Darüber hinaus schrieben sie, dass sie mit dem Direktor der ECRF verheiratet sei und verstießen damit gegen ihr Recht auf Privatsphäre. 

 

Update:

Dieser Appell ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich für Amal Fathy eingesetzt haben!

Am 27. Dezember 2018 wurde Amal Fathy auf Bewährung freigelassen. Sie muss wöchentlich eine Stunde auf einer Polizeistation verbringen und hat sich an ihrem Wohnort aufzuhalten - mit Ausnahme von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder dergleichen.