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© "Sehen, hören und schweigen": Graffiti in El Salvador, kein sicherer Ort für LGBTI © Pablo Allison for Amnesty International

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Urgent Action USA: Inhaftierte Asylsuchende freilassen!

18. Juni 2018

Alejandra, eine asylsuchende Transfrau, wird seit Dezember in einer Hafteinrichtung in Cibola im US-Bundesstaat New Mexico festgehalten. Sie und andere Transfrauen erhalten dort eigenen Angaben zufolge nur unzureichende Gesundheitsfürsorge. Aufgrund ihrer Geschlechtsidentität war Alejandra in ihrer Heimat El Salvador angegriffen und erpresst worden. Sie muss umgehend freigelassen werden, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Alejandra (Aktenzeichen der US-Einwanderungsbehörde: A# 216-269-450) ist eine 43-jährige Transfrau aus El Salvador. In ihrem Heimatland war sie als Kosmetikerin tätig und engagierte sich für die Menschenrechte. Aufgrund ihrer Geschlechtsidentität als Transfrau wurde sie von Mitgliedern einer transnationalen Gang angegriffen und sexuell genötigt, weshalb sie schließlich in die USA floh. Von 2013 bis 2016 wurde sie wiederholt von Gangmitgliedern tätlich angegriffen und trug Narben auf der Kopfhaut, im Gesicht und an den Beinen davon. Alejandra wird derzeit in einer Hafteinrichtung in Cibola im US-Bundesstaat New Mexico festgehalten. Im April 2018 fand dort eine Anhörung vor dem Einwanderungsgericht statt, um ihren Asylantrag zu prüfen. Alejandra hat einen Antrag auf Bewährung gestellt, der jedoch von der Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) abgelehnt wurde, ohne dass ihrem Rechtsbeistand konkrete Gründe dafür genannt wurden und obwohl keine Fluchtgefahr besteht, da die Nichte von Alejandra, bei der sie im Fall eines erfolgreichen Antrags unterkommen würde, bereits Asyl erhalten hat.

Am 8. Mai sprach Amnesty International mit Alejandra. In diesem Gespräch beklagte sie sich über die unzureichende Gesundheitsfürsorge, die sie und andere Transfrauen in der Hafteinrichtung erhalten. So würden ihre Anträge auf medizinische Untersuchungen und Palliativpflege nur sehr langsam behandelt. Am 8. Juni informierte Alejandra ihren Rechtsbeistand darüber, dass sie in den vorangegangenen elf Tagen unter starken Kopfschmerzen sowie Erbrechen und Nasenbluten gelitten habe. Obwohl sie in dieser Zeit sechsmal um ärztliche Behandlung gebeten hatte, wurde sie kein einziges Mal auf der Krankenstation behandelt. Am 25. Mai starb eine asylsuchende Transfrau namens Roxana Hernandez nur eine Woche nach ihrer Inhaftierung in Cibola in einem Krankenhaus in der Nähe des Gefängnisses. Sie hatte Anzeichen von Lungenentzündung und Flüssigkeitsmangel aufgewiesen; Symptome, die offenbar während ihrer Inhaftierung durch die Einwanderungsbehörden aufgetreten waren. Alejandra befürchtet, dass sie im Gewahrsam möglicherweise ein ähnliches Schicksal erleidet.

Die Einwanderungsbehörden sollten Personen stets nur als letztes Mittel und nach sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalls inhaftieren. Eine Freilassung unter Auflagen sollte immer dann aus humanitären Gründen gewährt werden, wenn die Person keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und wenn keine Fluchtgefahr besteht.

jetzt für asylsuchende Transpersonen einsetzen!