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© Die beiden birmanischen Journalisten Kyaw Soe Oo (li.) und Wa Lone (re.) © YE AUNG THU/AFP/Getty Images

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Urgent Action Myanmar: 7 Jahre Haft für Journalisten

12. September 2018

Wa Lone und Kyaw Soe Oo wurden am 3. September 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt, nachdem sie des Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen von 1923 (Official Secrets Act) schuldig gesprochen worden waren. Dieses politisch motivierte Urteil steht in Verbindung mit ihren friedlichen journalistischen Aktivitäten im Bundesstaat Rakhine. Beide Männer sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelasssen werden.

Setz dich für die Journalisten ein!

Nachdem die Urteilsverkündung vom 27. August auf den 3. September verschoben worden war, sprach ein Richter des Bezirksgerichts Nord in Rangun die beiden Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters, Wa Lone und Kyaw Soe Oo, schuldig, gegen Paragraf 3(1)(c) des Official Secrets Act von 1923 (Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen) verstoßen zu haben. Die beiden Journalisten, die sich seit fast neun Monaten in Haft befinden, wurden zu je sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die bereits in Haft verbrachte Zeit wird auf das Strafmaß angerechnet. Nach vorliegenden Informationen bereiten die Rechtsbeistände der Journalisten die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil vor.

Die beiden Journalisten waren am 12. Dezember 2017 inhaftiert worden, nachdem sie zu einem Abendessen im Norden von Rangun eingeladen worden waren, um dort einige ihnen nicht bekannte Polizist*innen zu treffen. Die Festnahme erfolgte nahezu unmittelbar, nachdem diese ihnen diverse Dokumente übergeben hatten. Die beiden hatten zu einem brutalen Militäreinsatz gegen die Rohingya-Minderheit im Norden des Bundesstaates Rakhine recherchiert, der mehr als 700.000 Menschen dazu zwang, ins benachbarte Bangladesch zu fliehen. Nach ihrer Festnahme waren Wa Lone und Kyaw Soe Oo zwei Wochen lang ohne Kontakt zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern in Haft. Im April sagte ein Polizeibeamter, der als Zeuge der Staatsanwaltschaft geladen war, vor Gericht aus, dass er und seine Kolleg*innen von einem Vorgesetzten beauftragt worden waren, die beiden Journalisten in eine Falle zu locken. Trotzdem weigerte sich der Richter, die Klage als unzulässig abzuweisen. Später wurde der Polizist wegen Verstoßes gegen das Polizei-Disziplinar-Gesetz zu einer Gefängnisstrafe in nicht bekannter Höhe verurteilt.

Die Voruntersuchung seit Januar 2018 gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken bezüglich der Einhaltung verfahrensrechtlicher Garantien und dem Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz. So hat ein Zeuge der Polizei angegeben, dass die Daten der Mobiltelefone der Journalisten ohne richterliche Anordnung ausgewertet wurden. Die beiden Journalisten wurden während der Verhöre misshandelt, indem man sie unter anderem am Schlafen hinderte, ihnen schwarze Kapuzen über den Kopf zog und sie zwang, stundenlang zu knien.

Hintergrund. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme hatten Wa Lone und Kyaw Soe Oo zu einem brutalen Militäreinsatz gegen die Rohingya-Minderheit im Norden des Bundesstaates Rakhine recherchiert. Ihr Schwerpunkt lag auf der Untersuchung einer Hinrichtung von zehn Männern im Dorf Inn Din, Township Maungdaw, durch Soldaten, Polizeiangehörige und örtliche Milizen Anfang September 2017. Am 10. Januar 2018 wurden Wa Lone und Kyaw Soe Oo zum ersten Mal einem Gericht vorgeführt. Am selben Tag gab das Militär zum ersten Mal zu, dass Soldaten an den Tötungen beteiligt gewesen waren und dass eine Untersuchung eingeleitet worden war. Am 10. April gab das Militär schließlich bekannt, dass sieben Soldaten zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt und aus dem Militär ausgeschlossen worden waren. Bis heute gibt es keine unabhängigen Untersuchungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die im Norden des Bundesstaates Rakhine durch die Sicherheitskräfte von Myanmar begangen wurden.

Im Juli wurden die beiden Journalisten des Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen unter Anklage gestellt. Das Gesetz stellt es unter Strafe, geheime Dokumente oder Informationen zu besitzen, zu erfassen oder zu kommunizieren, die der „Sicherheit oder den Interessen des Staates schaden“ oder „den Feinden Myanmars nützlich“ sein könnten. Personen, die dieser Handlungen für schuldig befunden werden, können mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Zunehmend wird der Handlungsspielraum für die freie Presse in Myanmar kleiner, indem Journalist*innen und andere Medienschaffende in ihrer Arbeit immer mehr Einschränkungen erfahren. Die Arbeit unabhängiger Medien wird zunehmend untergraben und denjenigen, die über brisante Themen berichten – insbesondere über die Situation und die Behandlung der Rohingya – drohen Einschüchterungen, Drangsalierungen bis zur Festnahme, Inhaftierung, strafrechtliche Verfolgung und sogar Haftstrafen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Es schließt die Freiheit ein, „über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Internationalen Menschenrechtsnormen zufolge kann das Recht auf Meinungsfreiheit nur unter besonderen Umständen eingeschränkt werden, wobei jede Einschränkung klar per Gesetz definiert sein muss und nur zur Verfolgung eines legitimen und ausdrücklich in den internationalen Menschenrechtsnormen genannten Zwecks vorgenommen werden darf. Derartige Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich des angestrebten Ziels notwendig und verhältnismäßig sind. Obwohl es Staaten unter diesen Voraussetzungen durchaus gestattet ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Interesse der nationalen Sicherheit einzuschränken, ist Myanmars Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen aus dem Jahr 1923 außerordentlich weit gefasst und vage formuliert und geht über das gemäß dem Völkerrecht zulässige Maß hinaus. Außerdem enthält das Gesetz keine Regelung, die die Veröffentlichung von Geheiminformationen von öffentlichem Interesse ermöglicht.

Urgent Action läuft bis 12. Okt. 2018