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Urgent Action: Drohende Auslieferung in den Iran

27. Juli 2018

Der iranische Staatsbürger Mehrdad Jamshidian wurde am 14. Juni in Belarus inhaftiert. Er befindet sich derzeit in schlechtem Gesundheitszustand. Ihm droht unmittelbar die Abschiebung in den Iran, wo ihm Folter und die Todesstrafe drohen, weil ihm dort „Apostasie“ (Abfall vom Islam) und Tötung vorgeworfen werden.

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Am 14. Juni wurde der iranische Staatsbürger Mehrdad Jamshidian in einer temporären Haftanstalt in Minsk inhaftiert. Ihm wird vorgeworfen, für seinen Aufenthalt in Belarus nicht die richtigen Dokumente zu besitzen. Nun droht ihm unmittelbar die Abschiebung in den Iran, wo er Folter und anderen Misshandlungen sowie der Todesstrafe ausgesetzt sein könnte. Ihm werden „Apostasie“ und Tötung vorgeworfen.

Mehrdad Jamshidian lebt seit 1993 mit seiner Frau und drei Kindern in Belarus. Im Jahr 2016 lief sein iranischer Pass aus. Seitdem hat er keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus. Da er sich wohl begründet vor einer Strafverfolgung im Iran fürchtete, beantragte er keinen neuen iranischen Pass und konnte sich deshalb nicht um eine Aufenthaltserlaubnis in Belarus bemühen. Seit 2013 hat er mehrere Schutz- und Asylgesuche gestellt, die alle zurückgewiesen wurden.

Auf Antrag der iranischen Behörden wurde Mehrdad Jamshidian 2012 auf die Liste gesuchter Personen von Interpol gesetzt. Ihm wurde vorgeworfen, während eines Besuchs im Iran seine Mutter und seinen Bruder getötet zu haben, obwohl er sich zu ihren Todeszeitpunkten in Belarus aufhielt. Seine Nichte, die Tochter des verstorbenen Bruders, und ein Bruder versicherten in einer schriftlichen, notarisierten Stellungnahme, die sie bei der iranischen Polizei einreichten, dass sie Mehrdad Jamshidian nicht der Tötung verdächtigen. Im Dezember 2012 und Mai 2013 wurde Mehrdad Jamshidian festgenommen, um ausgeliefert zu werden. Beide Male gaben die belarussischen Behörden an, die Dokumente der iranischen Behörden seien unzureichend für eine Auslieferung, und ließen ihn frei. Zur selben Zeit starteten die belarussischen Behörden jedoch den Abschiebeprozess für Mehrdad Jamshidian. Am 8. Dezember 2013 ordnete die Abteilung für Staatsangehörigkeit und Migration des belarussischen Innenministeriums seine Abschiebung an. Nach dieser Anordnung wurde Mehrdad Jamshidian zwischen 2013 und 2016 zweimal zur Abschiebung inhaftiert und über längere Zeit festgehalten, bevor er aufgrund mildernder Umstände freigelassen wurde.

Am 8. Juli erlitt Mehrdad Jamshidian einen Herzinfarkt und wurde für drei Tage in ein ziviles Krankenhaus gebracht. Danach kehrte er in die Haftanstalt zurück. Amnesty International befürchtet, dass die Gesundheitsversorgung in der temporären Hafteinrichtung nicht sichergestellt werden kann. Dort fehlt die nötige Ausstattung, um die Versorgung zu gewährleisten, die Mehrdad Jamshidian benötigt.

Mehrdad Jamshidian ist geborener Muslim, konvertierte allerdings 2002 zum Christentum. Zu dieser Zeit lebte er in Belarus. Zunächst wussten nur seine Familienmitglieder von der Konversion, aber später gelangte diese Information an die iranischen Behörden. Im Iran können Menschen wegen der religiösen „Straftat“ der Apostasie, also der Lossagung von einem Glauben (hier vom Islam), zum Tode verurteilt werden. In den vergangenen Jahren haben iranische Gerichte wiederholt aufgrund ihrer Auslegung religiöser Fatwas die Höchststrafe für Apostasie verhängt.

Seit 2012 haben sich mehrere Menschenrechtsorganisationen und öffentliche Funktionsträger*innen in Belarus und im Ausland für Mehrdad Jamshidian eingesetzt. Elena Jamshidian, die Ehefrau von Mehrdad Jamshidian, reichte am 28. Oktober 2014 Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein. Dieser bat die Republik Belarus im Rahmen des Verfahrens für Sofortmaßnahmen, Mehrdad Jamshidian nicht auszuliefern, bevor der Fall vom Ausschuss bewertet wurde. Die belarussischen Behörden beantworteten die Anfrage nicht, aber lieferten Mehrdad Jamshidian auch nicht aus. Durch die erneute Inhaftierung ist er jedoch wieder dem Risiko der Abschiebung ausgesetzt. Am 8. November 2017 verkündete der UN-Menschenrechtsausschuss seine Bewertung: Mehrdad Jamshidian wäre im Falle einer Auslieferung an den Iran dem Risiko der Folter und der Todesstrafe ausgesetzt. Zudem könne nicht garantiert werden, dass ihm im Iran ein faires Gerichtsverfahren zuteilwürde.

Das international verbindliche Non-Refoulement-Prinzip untersagt den Staaten, Personen in andere Staaten oder Territorien zu überstellen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mehrdad Jamshidian in den Iran abzuschieben, wo ihm ernste Misshandlungen und möglicherweise die Todesstrafe drohen, wäre eine Verletzung des Völkerrechts.

Urgent Action läuft bis 3. September 2018

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