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MUTTER OHNE KINDER ABGESCHOBEN

30. März 2019

Am 4. Februar wurde Vanessa Gómez Cueva, eine peruanische Staatsbürgerin, die seit mehr als 15 Jahren Aufenthaltsrecht in Argentinien hat, zusammen mit ihrem zweijährigen argentinischen Sohn abgeschoben. Sie war gezwungen, ihre beiden anderen Kinder (5 und 14 Jahre alt), ebenfalls argentinische Staatsangehörige, zurückzulassen. Die Ausweisungsanordnung beruhte auf einer strafrechtlichen Verurteilung, für die Vanessa Gómez Cueva 2014 eine Strafe verbüßt hatte. Diese Ausweisungsanordnung verstößt nach nationalen und völkerrechtlichen Bestimmungen gegen die Rechte der Kinder. Die Nationale Migrationsbehörde muss diese Anordnung zurücknehmen und Vanessa Gómez Cueva und ihre Kinder wieder zusammenführen.

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Am 1. Februar tauchten Angehörige der Polizei im Haus von Vanessa Gómez Cueva auf und forderten sie auf, sie in die Dienststelle zu begleiten, um eine „Benachrichtigung zu unterschreiben“. Vanessa Gómez Cueva nahm ihren zweijährigen Sohn mit sich und ließ ihre beiden anderen Kinder (5 und 14 Jahre alt) zurück. Angehörige der Polizei brachten Vanessa Gómez Cueva und ihren kleinen Sohn in eine Zelle ohne Licht und Wasser. Sie wurden noch am gleichen Tag zum Flughafen Ezeiza in Buenos Aires gebracht und in die Obhut der Migrationsbehörde übergeben. Am 4. Februar wurde Vanessa Gómez Cueva mit ihrem kleinen Sohn, der noch gestillt wird, aus Argentinien abgeschoben, ohne sich von ihren beiden anderen Kindern verabschieden zu können, die von Angehörigen betreut werden. Alle drei Kinder sind argentinische Staatsangehörige.

Vanessa Gómez Cueva ist 33 Jahre alt und kam vor mehr als 15 Jahren aus Peru nach Argentinien. Im Jahr 2013 wurde sie wegen des Verkaufs von Betäubungsmitteln in einem beschleunigten Verfahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe versuchte sie, sich wieder in die argentinische Gesellschaft einzugliedern und absolvierte neben ihrer Arbeit eine Pflegeausbildung. Nach der Verurteilung ordnete das Nationale Migrationsamt 2015 ihre Ausweisung an, ohne ihre derzeitige Situation oder die Tatsache, dass sie argentinische Kinder hat, angemessen zu berücksichtigen.

Drei Monate nach Erlass der Ausweisungsanordnung legte Vanessa Gómez Cueva ein Rechtsmittel dagegen ein, das zurückgewiesen wurde. Sie sagte jedoch, dass sie nie über die Ablehnung ihres Rechtsmittels informiert wurde, was sie daran hinderte, ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Im Oktober 2018 beantragte die Nationale Migrationsbehörde eine gerichtliche Anordnung, um Vanessa Gómez Cueva bis zur Vollstreckung der Ausweisungsanordnung festzuhalten. Aufgrund verwaltungstechnischer Versäumnisse wurde Vanessa Gómez Cueva über diese Anordnung nicht informiert und konnte sie daher nicht anfechten. Sie wurde mit ihrem kleinen Sohn am 1. Februar 2019 inhaftiert und drei Tage später mit ihm zusammen abgeschoben. Seither hat sie ihre beiden anderen Kinder nicht mehr gesehen. Ihre Abschiebung verstößt gegen die Rechte auf Familienleben, Einheit der Familie und das Wohl des Kindes. Sie alle sind durch nationales Recht und internationale Abkommen, einschließlich regionaler Standards, geschützt, die von Argentinien ratifiziert wurden.

Urgent Action bis 8. Mai 2019